Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBIE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.
Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, die die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhalten und allgemeine Fragen beantworten. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Diese FAQs bauen auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als („ursprüngliche FAQs“) bezeichnet, da sie neue Informationen enthalten und wir Sie daher bitten, sie sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesen FAQs und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesen FAQs enthalten sind.
Thema:
Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt.
1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?
Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBUK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC (“IBLLC”) oder IBUK alleine. Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihren Pass verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss.
2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?
Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Irland gegründet, und zwar Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”). Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBIE übertragen werden. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBIE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).
3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?
Wir werden Sie vor dem vorgeschlagenen Transfer nochmals kontaktieren.
4. Wer ist IBIE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?
Am 22. Dezember 2020 wurde IBIE als Wertpapierfirma von der Central Bank of Ireland zugelassen. Ihr regulatorischer Status und Profil ähnelt dem von IBUK sehr. Dies liegt daran, dass sowohl IBIE als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sein werden. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBUK und IBLLC gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBIE gelten werden. Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass IBIE nicht von der Central Bank of Ireland autorisiert ist, werden wir uns separat mit Ihnen in Verbindung setzen.
5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBIE?
Interactive Brokers Ireland Limited ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 657406) und ist im Unternehmensregister des irischen Companies Registration Office eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Ireland. Derzeit stellen wir die Kontaktdetails zur Kontaktaufnahme mit IBIE tagsüber fertig und werden Sie über diese rechtzeitig informieren.
6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBIE und wie lauten ihre Kontaktdetails?
Wie oben dargelegt, ist unser Antrag auf Zulassung von IBIE als Wertpapierfirma durch die Central Bank of Ireland noch in Bearbeitung. Wenn der Antrag wie erwartet genehmigt wird, wird die Central Bank of Ireland die zuständige Aufsichtsbehörde für IBIE sein (so wie die Financial Conduct Authority die zuständige Aufsichtsbehörde für IBUK ist). Die Kontaktdaten der Central Bank of Ireland sind unten aufgeführt:
Standort
The Central Bank of Ireland
New Wapping Street
North Wall Quay
Dublin 1
D01 F7X3
Kontakt
Telefon: +353 (0)1 224 6000
Fax: +353 (0)1 224 5550
Postadresse
Central Bank of Ireland
P.O. Box 559
Dublin 1
Öffentliche Helpline
E-Mail: enquiries@centralbank.ie
Nicht geografische Rufnummer: 1890 777 777
Telefon: +353 (0)1 224 5800
7. Wo steht IBIE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group?
IBIE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.
8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?
Wir gehen nicht davon aus, dass es aufgrund des vorgeschlagenen Transfers zu weitreichenden Konsequenzen für Sie kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.
9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?
Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.
Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt "Wichtige Information" des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.
Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBUK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann. Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto keine neuen Eröffnungstransaktionen oder neuen Vermögenswerte mehr übertragen können. Sie werden immer die Möglichkeit haben, Ihr Konto an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.
In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.
10. Was geschieht als nächstes?
Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBIE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.
1. Welche Bedingungen werden meine Geschäftsbeziehung mit IBIE nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?
Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBIE geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.
2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBIE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern.
Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt). In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen.
Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (in der Reihenfolge, in der Sie mit Produkten handeln, die außerhalb der im vorigen Absatz erwähnten Produkte liegen, und Sie eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC haben), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben). Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung).
Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird).
In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die irischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBIE gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBIE in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten.
Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.
3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBIE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2). Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“). Diese basieren stark auf der MiFID. Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte.
In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die irischen Verwahrungsregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBIE gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID. Siehe das Basisinformationsdokument zu Kundenvermögenswerten im Abschnitt "Wichtige Informationen" in Bezug auf die irische Verwahrungsregelung.
4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation in Höhe von bis zu 500,000 USD (unterliegt einem Unterlimit von 250,000 USD für Barmittel) oder des UK Financial Services Compensation Scheme in Höhe von bis zu £50,000 vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert). Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird das Irish Investor Compensation Scheme, das von der The Investor Compensation Company DAC verwaltet wird, Ihr Vermögen vor Verlusten schützen, sollte IBIE ausfallen und nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen.
Das irische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben, wenn auch mit einer niedrigeren Obergrenze. Der Zweck des Irish Investor Compensation Scheme besteht darin, Ihnen (vorbehaltlich bestimmter Grenzen) eine Entschädigung zu zahlen, wenn Sie in einem der folgenden Fälle Geld oder Anlageinstrumente investiert haben:
Die Investor Compensation Company DAC (ICCL) verwaltet die Regelung. IBIE wird Mitglied der Regelung sein.
Das Programm deckt u. a. Anlageprodukte ab:
In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Die ICCL zahlt in eine Entschädigung in Höhe von 90% des verlorenen Betrags bis zu einem Höchstbetrag von €20,000.
5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBIE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war?
Die neue Kundenvereinbarung legt fest, wie eine Beschwerde bei IBIE eingereicht werden kann. Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten. IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben. Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.
6. Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?
Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBUK haben könnten, zuständig sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Irland mit dem Financial Services and Pensions Ombudsman (“FSPO”) ein Streitbeilegungssystem gibt. Der FSPO ist ein kostenloses und unabhängiges gesetzliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FSPO zu richten, wenn Sie ein "berechtigter Beschwerdeführer" sind. Einzelheiten darüber, wer "berechtigte Beschwerdeführer" sind, finden Sie unter www.fspo.ie. Die FSPO kann kontaktiert werden unter:
Postadresse
Financial Services and Pensions Ombudsman
Lincoln House,
Lincoln Place
Dublin 2
D02 VH29
Telefon
+353 (0)1 567 7000
7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Siehe die ursprünglichen FAQs für weitere Informationen. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.
1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?
In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBIE danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.
2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?
Wir gehen davon aus, dass IBIE die gleiche Produktpalette anbieten wird wie IBUK.
Es könnte eine Beschränkung für Devisentransaktionen geben, die einen negativen Saldo erzeugen oder einen bereits bestehenden negativen Saldo in einer der Komponentenwährungen erhöhen würden. Die gleichen Währungspaare können jedoch als Forex-CFDs gehandelt werden. Differenzkontrakte sind komplexe Instrumente, und wir bitten Sie, die CFD-Risikowarnungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie diese Instrumente nach der Übertragung Ihres Kontos handeln.
Bitte beachten Sie, dass IBIE Finanzierungen für Wertpapier- und Rohstoffgeschäfte anbietet, aber keine Abhebungen von geliehenen Geldern unterstützen kann. Es steht Ihnen frei, freie Gelder abzuheben, die nicht zur Unterstützung Ihrer offenen Positionen benötigt werden. Wenn Sie zusätzliche Mittel abheben möchten, können Sie Positionen verkaufen und den Erlös abheben.
3. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?
Ihre offenen Positionen werden auf IBIE übertragen, und Ihre Position wird IBIE und nicht IBUK gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBUK haben. Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).
4. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK/IBLLC als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?
Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen.
Wir gehen nicht davon aus, dass Sie irgendwelche Schritte unternehmen müssen, um die Änderung des Begünstigten widerzuspiegeln, obwohl wir unter Umständen einige eigene administrative Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsregister mit der Änderung der Details zu aktualisieren. Dies sollte jedoch unsere Priorität nicht beeinträchtigen oder sich anderweitig auf das Datum auswirken, ab dem das Wertpapier gültig ist.
5. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?
Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden. Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.
6. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen?
Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch auf das übertragene Konto überwiesen.
7. Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen?
Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr Konto geschlossen und ist für Handelszwecke nicht mehr zugänglich. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Aktivitäten und Steuererklärungen anzusehen und auszudrucken.
8. Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird?
Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.
9. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird?
Gemäß der in Frage 2 erläuterten Einschränkung im Hinblick auf gehebelte Devisentransaktionen gehen wir ansonsten nicht davon aus, dass es zu Änderungen bei Ihren Handelsberechtigungen kommen wird, wenn Ihr Konto übertragen wird.
10. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird?
Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.
11. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird?
Konten bei IBUK unterliegen den US-Pattern-Day-Trading-Regeln (PDT), da die Konten über IBL (einem US-Broker) eingeführt und bei ihr gehalten werden. Die PDT-Regel besagt, dass Konten mit einem Kapital von weniger als 25,000 USD nicht mehr als 3 Day-Trades in einem Zeitraum von 5 Geschäftstagen durchführen dürfen.
Da die zu IBIE übertragenen Konten nicht bei IBLLC eingeführt werden, unterliegen sie nicht der PDT-Regel.
12. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten?
Nein. Sie werden einen Jahresauszug für Ihr bestehendes Konto erhalten, der den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Konto, der den Zeitraum ab der Übertragung bis zum Ende des Jahres umfasst.
13. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen?
Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.
14. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben?
Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme. In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen.
15. Werden meine Anmeldedaten sich ändern?
Nein. Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.