Eine freiwillige Kapitalmaßnahme kann mit Beschränkungen hinsichtlich derjenigen Aktionäre verbunden sein, die entweder für eine Mitteilung oder Teilnahme an einem freiwilligen Angebot in Frage kommen. Solche Beschränkungen können unter anderem Folgendes umfassen:
Wohnsitzbeschränkungen - eine solche Beschränkung, wie sie in der Dokumentation des freiwilligen Angebots dargelegt ist, wird entweder Einwohner bestimmter Länder von der Teilnahme an einem Angebot einschließen oder ausschließen. Die Einzelheiten der Wohnsitzbeschränkung werden in den Angebotsunterlagen dargelegt und können bei der Abteilung „Investor Relations“ des Unternehmens überprüft werden.
Staatsangehörigkeitsbeschränkungen - ähnlich wie die Beschränkung des Wohnsitzes; die Beschränkung basiert jedoch auf dem Land der Staatsangehörigkeit und nicht auf dem aktuellen Wohnsitz des Kontoinhabers.
Beschränkung für qualifizierte Anleger - ein Unternehmen darf ein Angebot nur für qualifizierte Anleger eröffnen. Diese Art der Beschränkung wird in den Angebotsdetails beschrieben und kann mit der Abteilung „Investor Relations“ des Unternehmens überprüft werden. IB wird den Status eines qualifizierten Anlegers nicht vor der Einreichung von Anweisungen an die Depotstelle oder den Vermittler verifizieren. Kunden sind dafür verantwortlich zu bestätigen, dass sie zur Teilnahme an dem Angebot berechtigt sind, sollte diese Einschränkung bestehen.
Benachrichtigungsbeschränkung - In bestimmten Fällen kann Interactive Brokers LLC daran gehindert sein, die vollständigen Angebotsdetails mitzuteilen. In einem solchen Fall sind die Kunden dafür verantwortlich, sich über bevorstehende freiwillige Kapitalmaßnahmen durch eine dritte Partei zu informieren. Jede Wahl zu einem solchen Angebot muss an IB übermittelt werden, indem ein Ticket im Mitteilungscenter von der IB-Kontoverwaltung erstellt wird. Anweisungen, die auf diesem Wege eingereicht werden, werden nach bestem Wissen und Gewissen behandelt.
Australische Rechtebeschränkung: IB unterstützt nicht das Aufrunden von Bruchteilserwerben. Um den Anspruch eines Kunden auf die Teilnahme an Bezugsrechtsemissionen zu berechnen, wird IB Bruchteilsansprüche auf Null abrunden, wenn sie kleiner als 1 sind und auf die nächste ganze Zahl aufrunden, wenn sie größer als 1 sind. Beispiel: In einer 1:10 Bezugsrechtsemission, wenn ein Kunde weniger als 10 Aktien des Emittenten hält, dann wird IB, wenn sie den Bezugsrechtsanspruch eines Kunden bestimmt, auf Null abrunden; wenn ein Kunde zwischen 10 und 19 Aktien hält, wird IB auf 1 abrunden. Um an einer Bezugsrechtsemission teilzunehmen, muss die entsprechende Entscheidung über das Auswahltool in der Kontoverwaltung übermittelt werden.
Für den Fall, dass ein Kunde nicht in der Lage ist, die vollständigen Details einer Kapitalmaßnahme einzusehen, aber glaubt, dass das Angebot für den Kunden offen sein sollte, kontaktieren Sie bitte IB, indem Sie ein Ticket über das Mitteilungscenter der IB-Kontoverwaltung erstellen. Darin gegen sie bitte das Angebot und den Grund an, warum das Konto als teilnahmeberechtigt angesehen werden sollte und IB wird das Problem untersuchen.