So können Sie feststellen, ob Sie ein Darlehen von IBKR nutzen

Wenn der Gesamtbarsaldo eines Kontos ein Sollsaldo - d. h. negativ - ist, wird der entsprechende Guthabenbetrag geliehen und es fallen Zinsen auf dieses Darlehen an. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Darlehen vorliegt, wenn der Gesamtbarsaldo ein Habensaldo - d. h. positiv - ist. Dies kann durch die Verrechnung von Salden („Balance Netting“) oder zeitliche Differenzen begründet sein. Nachstehend finden Sie Beispiele für typische Szenarien, in denen dies der Fall ist:

 
1.       Long- und Short-Währungssalden: Kontoinhaber können Barmittel in einer Währung leihen, wenn dieses Darlehen durch vorhandenes Guthaben in einer anderen Währung abgesichert werden kann. Stellen Sie sich als Beispiel ein Konto mit USD als Basiswährung vor, in dem ein verrechneter Long-Barsaldo von 10,000 USD vorliegt, sowie eine verrechnete Short-Barposition von 5,000 EUR. Der Wechselkurs für EUR.USD liegt bei 1.38:1. Für den Ausweis auf Kontoauszügen und für die Zinsberechnung entspricht der Gesamtbarsaldo hier einem Guthaben 3,088 USD (10,000 – (5,000 * 1.38)). Da jede Währung jedoch eigenen Finanzierungs- und Wiederanlageregelungen unterliegt, würden für den Short-Saldo Finanzierungskosten anfallen, die auf dem entsprechenden Referenzzinssatz und der zugeordneten Staffelungsstufe basieren. Diese Kosten können durch Habenzinsen ausgeglichen werden, die Sie ggf. unter Berücksichtigung des entsprechenden Referenzzinssatzes und der zugeordneten Staffelungsstufe auf Ihre Long-Position erhalten.
 
2.       Bruttosaldo per Segment: Unser IBKR Universal Account besteht aus mehreren Unterkonten oder Segmenten. In jedem dieser Segmente werden Positionen und Sicherheiten gehalten, die aus regulatorischen Gründen und Kundenschutzgründen nicht vermischt werden dürfen. Aufgrund dieser Trennung ist es nicht gestattet, Salden über verschiedene Segmente hinweg zu verrechnen, d. h. ein Guthabenbetrag in einem Segment kann einen Negativsaldo in einem anderen Segment nicht ausgleichen. Stellen Sie sich hierzu beispielsweise ein IB-LLC-Konto vor, in dem sowohl Wertpapier- als auch Rohstoffpositionen gehalten werden. Im Wertpapiersegment dieses Kontos besteht ein negativer Barsaldo von 3,000 USD, im Rohstoffsegment hingegen ein positiver Barsaldo von 8,000 USD. Während das Konto also insgesamt über einen Barsaldo von 5,000 USD verfügt, würden für die Short-Position dennoch Zinskosten anfallen, die jedoch ggf. teilweise durch Habenzinsen auf den vorhandenen Long-Saldo ausgeglichen werden können.
 
3.       Leerverkäufe: Ein Leerverkauf ist eine Margin-Transaktion, bei der der Kontoinhaber anstelle von Barmitteln Aktien ausleiht. Während alle Erlöse aus dem Leerverkauf dem Barsaldo des Kontos gutgeschrieben werden, muss dieses Guthaben beim Verleiher der Aktien als Sicherheitsleistung für die Rückgabe der Aktien hinterlegt werden. Folglich, und in Anerkennung der Tatsache, dass die Darlehenstransaktion ihren eigenen Finanzierungsbedingungen unterliegt, werden die Barmittel, die das Darlehen besichern, bei der Feststellung eines möglichen Margindarlehens nicht berücksichtigt.
 
Nehmen wir als Beispiel ein Konto mit einem Nettoliquidierungskapitalwert (alle Salden in USD) von 9,000, der sich aus einem Barguthaben von 4,000 sowie einer Long-Aktienposition im Wert von 10,000 und einer Short-Aktienposition im Wert von 5,000 ergibt. Um festzustellen, ob zur Finanzierung der Long-Aktienposition ein Darlehen genutzt wird, wird die Barsumme von 5,000, die als Sicherheit an den Verleiher der Aktien geleistet wird, von dem Gesamtbarsaldo von 4,000 abgezogen. Daraus ergibt sich ein Negativbetrag von 1,000. Auf diesen Negativbetrag fallen Zinskosten an und auf die Barmittel, die der Aktienleihe zugrunde liegen, entstehen entweder Zinskosten für schwer ausleihbare Aktien („Hard to Borrow“) oder ein Short-Stock-Rabatt, falls die Aktien leicht ausleihbar und die Wiederanlage-Konditionen ausreichend hoch sind.
 
4.       Unverrechnetes Guthaben: Darlehensbeträge werden auf Basis des verrechneten Guthabens ermittelt. Der Zeitrahmen, in dem Zahlungen bei einer Transaktion geleistet werden müssen oder empfangen werden, variiert je nach Produkt (der Abwicklungszeitraum für Aktien beträgt z. B. in der Regel 3 Geschäftstage, für Devisen-Spot-Geschäfte 2 Geschäftstage und für Derivate 1 Geschäftstag). Auf Kontoauszügen und in der Handelsplattform werden Barsalden auf Basis des Transaktionsdatums anstatt des Abwicklungsdatums ausgewiesen, so als wäre die Abwicklung bereits erfolgt.
 
Folglich ist es möglich, dass ein Konto, für das ein positiver Barsaldo angezeigt wird, tatsächlich noch über ein Margin-Darlehen verfügt, falls der angezeigte Barsaldo Erlöse aus einem Aktienverkauf enthält, der mittels geliehener Aktien durchgeführt wurde und dessen Abwicklung noch aussteht. Ebenso ist es möglich, dass für ein Konto auf Basis des Transaktionsdatums ein Negativsaldo angezeigt wird, aber noch keine Kosten für das Margin-Darlehen und keine Sollzinsen anfallen, da die entsprechende Transaktion noch nicht abgewickelt wurde.
 
Weitere Informationen zu Zinsberechnungen finden Sie unter der Rubrik „Wie werden Zinsen berechnet?“.