Informationen zur irischen Zinsbesteuerung

Übersicht: 

Die irische Steuerbehörde schreibt vor, dass IBKR Qellensteuer auf in Irland erwirtschaftete Zinsen erhebt. Der Einbehaltungssatz beträgt 20 % und muss von den Zinszahlungen auf Ihr Konto abgezogen werden.  

Bitte beachten Sie, dass alle Kunden, die in Irland wohnhaft sind, der Quellensteuer unterliegen, unabhängig davon, ob es sich um natürliche Personen (einschließlich Personengesellschaften) oder Unternehmen handelt. 

Die Quellensteuer gilt nicht für Kunden, bei denen es sich um Unternehmen mit Sitz in Ländern der Europäischen Union (außer Irland) oder Unternehmen in Ländern, die mit Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, handelt.   

Kunden, die in der EU (außer Irland) oder in einem Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland gemeldet sind, können das Formular 8-3-6 ausfüllen, wodurch Ihre Quellensteuer reduziert oder eliminiert wird. Zusätzlich zu den Angaben, die der Kunde oder die Kundin selbst macht, muss das Formular auch von der Steuerbehörde des Landes, wo er oder sie gemeldet ist, ausgefüllt werden.

Für das Ausfüllen des Formulars 8-3-6 benötigen Sie die folgenden Angaben:

 1.       Kundenname (bitte vergewissern Sie sich, dass dieser mit dem Namen auf Ihrem IBKR-Konto übereinstimmt).

 2.      Kundenadresse.

 3.       Steuernummer im Land des Wohnsitzes.

 4.       Das Land, in dem der Kunde steuerlich gemeldet ist.

 5.       Der Quellensteuersatz zwischen dem Land des steuerlichen Wohnsitzes und Irland (siehe unten).

 6.       Unterschrift.

 7.       Datum.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie es bei der Steuerbehörde des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, ein.  Die zuständige Steuerbehörde unterschreibt und stempelt das Formular.  Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars von Ihrer Steuerbehörde vor Ort, senden Sie bitte eine PDF- oder JPEG-Kopie des vollständig unterzeichneten Formulars per E-Mail an tax-withholding@interactivebrokers.com.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Quellensteuersatz im DBA zwischen Irland und dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes geregelt ist. Das DBA können Sie auf der Website der irischen Steuerbehörde einsehen. https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir die Formulare mit den Punkten 3 bis 5 für alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) vorbereitet.  Die Kunden werden dazu angehalten, die anderen Punkte unter 1 bis 7 auszufüllen.

Für Kunden außerhalb des EWR verwenden Sie bitte dieses Formular , wenn die Quellensteuer 0 % beträgt, und das folgende Formular in allen anderen Fällen.

 

1.         EWR-Länder mit 0 % Quellensteuer.

 

Österreich

Dänemark

Ungarn

Niederlande/Formulier 8-3-6. Rente

Kroatien

Finnland

Island

Slowakei

Tschechische Republik

Frankreich/Form 8-3-6. Intérêts

Luxemburg

Spanien/Formulario 8-3-6. Intereses

Zypern

Deutschland/Formular 8-3-6. Zinsen

Malta

Schweden

 

2.       EWR-Länder mit einem Quellsteuersatz über 0 %.

 

Belgien

Griechenland

Litauen

Romänien

Bulgarien

Italien/Modulo 8-3-6. Interessi

Polen

Slowenien

Estland

Lettland

Portugal

 

  

3.              Andere Länder, die ein DBA mit Irland abgeschlossen haben (*gibt an, wo in allen Fällen eine Quellensteuer von 0 % erhoben wird).

  

Albanien *

Georgien

Nordmazedonien*

Serbien

Armenien

Ghana

Malaysia

Singapur

Australien

Griechenland

Mexiko

Südafrika*

Bahrain*

Hongkong

Moldavien

Schweiz*

Belarus

Indien

Montenegro

Thailand

Bosnien und Herzegowina*

Israel

Marokko

Türkei

Botswana

Japan

Neuseeland

Ukraine

Kanada

Kasachstan

Norwegen*

Vereinigte Arabische Emirate*

Chile

Kenia

Pakistan

Vereinigtes Königreich*

China

Korea*

Panama

Vereinigte Staaten von Amerika*

Ägypten

Kosovo

Katar*

Usbekistan

Äthiopien

Kuwait*

Russische Föderation*

Vietnam

 

 

Saudi-Arabien*

Sambia*