Kundenvermögenswerte
Interactive Brokers (U.K.) Limited („IBUK“) - zugelassen und reguliert durch die Financial Conduct Authority („FCA“), Registernr. 208159 - ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group (IBG LLC). IBUK erbringt Dienstleistungen in Bezug auf Gelder und Vermögenswerte von Kunden im Einklang mit den FCA-Vorschriften zu Kundenvermögen („CASS“).
Kundengelder werden wie folgt geschützt:
Die Vorschriften für Kundengelder gelten für alle regulierten Unternehmen, die im Zuge der Ausführung von MiFID-Geschäften und/oder ausgewiesenen Anlagegeschäftstätigkeiten Gelder von Kunden erhalten oder Gelder für Kunden halten.
Kundengelder werden vollständig von den Eigenmitteln von IBUK getrennt. Im Falle einer Insolvenz eines zugelassenen Unternehmens werden die in separaten Konten aufbewahrten Kundengelder an die entsprechenden Kunden zurückgezahlt und nicht in die Haftungsmasse für die Auszahlung allgemeiner Gläubiger einbezogen. Im Falle eines Fehlbetrags kann der Kunde unter Umständen Anspruch auf Ersatz aus dem Financial Services Compensation Scheme („FSCS“) geltend machen.
Kundengelder werden in separaten Bankkonten abgetrennt, die treuhänderisch für die Kunden verwaltet werden. Diese Konten werden auf eine Reihe verschiedener Banken mit Investment-Grade-Rating verteilt, um Konzentrationsrisiken in Bezug auf einzelne Institute zu vermeiden. Bei der Auswahl und Beauftragung von Banken zur Aufbewahrung von Kundengeldern berücksichtigt IBUK die Fachkunde und Marktreputation der Bank, deren Finanzlage sowie rechtliche Anforderungen oder Marktgepflogenheiten im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Kundengeldern, die sich nachteilig auf die Rechte der Kunden auswirken können.
IBUK gestattet, dass Kundengelder in einem Kundentransaktionskonto bei einer Börse, einem Clearinghaus oder einem vermittelnden Broker aufbewahrt werden, jedoch nur, wenn das Geld für eine Transaktion dorthin übertragen wurde, oder um der Pflicht des Kunden zur Leistung von Sicherheiten für eine Transaktion nachzukommen.
IBUK führt jeden Tag einen detaillierten Abgleich zwischen den Kundengeldern in Bank- und Transaktionskonten für Kundenvermögen und den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden durch, um sicherzustellen, dass alle Kundengelder ordnungsgemäß abgetrennt sind und ausreichen, um alle Verpflichtungen entsprechend den CASS-Vorschriften der FCA zu decken. Alle Gelder, die auf solche Bankkonten eingezahlt werden, werden von der Gesellschaft als Trustee (oder ggf. als Vertreter) gehalten.
Die Vorschriften der FCA verpflichten IBUK außerdem zur Bereithaltung eines CASS-Abwicklungspakets, um sicherzustellen, dass im Falle einer Auflösung des Unternehmens der Insolvenzverwalter in der Lage ist, zum Zweck der Rückzahlung von Kundengeldern und Kundenvermögenswerten an die Kunden des Unternehmens zeitnah auf relevante Informationen zuzugreifen.
Das Financial Services Compensation Scheme
Interactive Brokers (U.K.) Limited („IBUK“) wurde durch die Financial Conduct Authority („FCA“) als Investmentgesellschaft und Teilnehmerin am Financial Services Compensation Scheme („FSCS“) zugelassen und wird als solche von der FCA reguliert. Einige Kunden, die bestimmte Kriterien erfüllen, haben Anspruch auf
Schadenersatz gemäß den FCA-Entschädigungsvorschriften.
Die Hauptkriterien für diese Anspruchsberechtigung sind folgende:
Anlagen
Das FSCS gewährt Schutz für den Fall, dass ein zugelassenes Unternehmen unfähig wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, z. B. wenn es zur Geschäftsaufgabe eines zugelassenen Unternehmens kommt und das Unternehmen die Vermögenswerte der Kunden nicht an diese zurückzahlen kann. Zu den Vermögenswerten, die für Investmentgesellschaften gemäß den Vorschriften des FSCS als Anlagen gelten, zählen Aktien und Anteile, Futures, Optionen, CFDs und andere regulierte Finanzinstrumente und Geldeinlagen von Kunden.
Begrenzungen der Entschädigungen
Die tatsächliche Höhe der Entschädigung, die Sie erhalten, ist abhängig von Ihrer Forderungsgrundlage. Das FSCS leistet ausschließlich Schadenersatz für finanzielle Verluste. Die Schadenersatzgrenzen gelten pro Person pro zugelassenem Unternehmen.
Der aktuelle maximale Schadenersatzbetrag für Anlagen liegt bei £50,000 pro Person pro Unternehmen (für Forderungen gegen Unternehmen, deren Zahlungsverzug seit dem 01.01.2010 eingetreten ist). Änderungen an der Höhe der Schadenersatzleistungen vorbehalten. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des FSCS: http://www.fscs.org.uk / .
Kundenvermögenswerte
Kundengelder werden separat in speziellen Bankkonten oder Depotkonten aufbewahrt, die zu ausschließlichen Gunsten der Kunden von IBLLC eingerichtet sind. Dieser Schutz (die Bezeichnung der SEC hierfür lautet „Reserve“, die CFTC verwendet den Begriff „Segregation“) ist ein Schlüsselprinzip der Wertpapier- und Rohstoff-Brokerage. Sofern kein Geld und keine Aktien vom Kunden geliehen wurden und der Kunde keine Futures-Positionen hält, sind bei einer ordnungsgemäßen Abtrennung der Vermögenswerte des Kunden diese Werte im Falle eines Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Brokers zur Rückzahlung an den Kunden verfügbar.
Wertpapierkonten ohne Leihe von Barmitteln und Wertpapieren
Gelder von Kunden mit Wertpapierkonten sind folgendermaßen geschützt:
Im Eigentum von Kunden befindliche voll eingezahlte Wertpapiere werden bei Depotbanken und Wertpapierverwahrern in Konten geschützt, die ausdrücklich zu alleinigen Gunsten der Kunden angelegt sind. IBLLC gleicht von Kunden gehaltene Wertpapierpositionen täglich ab, um sicherzustellen, dass diese Wertpapiere bei den Depotbanken und Wertpapierverwahrern eingegangen sind.
Rohstoffkonten
Gelder von Kunden mit Rohstoffdepots werden folgendermaßen geschützt:
Wertpapierkonten mit Margin-Darlehen
In Bezug auf Kunden, die von IBLLC Gelddarlehen zum Kauf von Wertpapieren in Anspruch nehmen, gestatten es die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu Wertpapieren, dass IBLLC Aktien im Wert von bis zu 140% des Darlehenswertes als Sicherheit verwendet oder verleiht. In der Regel verleiht IB nur einen geringen Anteil der Gesamtmenge der dafür zulässigen Aktien.
Depotschutz
Wertpapierkonten von Kunden bei IBLLC unterstehen dem Schutz der Securities Investor Protection Corporation („SIPC“) bis zu einer maximalen Deckungssumme von 500,000 US-Dollar (die Obergrenze für Barmittel liegt bei 250,000 US-Dollar) und erhalten durch IBLLC's Mehrbetrags-SIPC-Regelung mit bestimmten Versicherern bei Lloyd's in London Schutz für max. weitere 30 Mio. US-Dollar (mit einer Bar-Obergrenze von 900,000 US-Dollar), vorbehaltlich einer Gesamtobergrenze von max. 150 Mio. US-Dollar. Futures und Futures-Optionen werden nicht abgedeckt. Wie bei allen Wertpapiergesellschaften gilt auch in diesem Fall, dass dieser Schutz eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Broker-Dealers bietet, aber nicht Schutz in Bezug auf den Marktwertverlust von Wertpapieren.
Zur Feststellung von Kundenkonten werden Konten mit ähnlichen Namen und Bezeichnungen (z. B. „Peter und Lisa Schmidt“ und „Lisa und Peter Schmidt“) zusammengefasst, Konten mit unterschiedlichen Typbezeichnungen jedoch nicht (z. B. Einzelkundenkonto/Peter Schmidt und IRA-Konto/Peter Schmidt).
Die SIPC ist ein nichtkommerzieller eingetragener Verein, der von Broker-Dealern finanziert wird, die Mitglieder der SIPC sind. Weitere Informationen zur SIPC und Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. dazu, wie die SIPC funktioniert, worauf sich ihr Schutz erstreckt, wie ein Anspruch gelten gemacht werden kann, etc.) erhalten Sie auf den folgenden Websites:
http://www.finra.org/InvestorInformation/InvestorProtection/SIPCProtecti...
oder per Kontaktaufnahme mit der SIPC unter:
Securities Investor Protection Corporation
805 15th Street, N.W. - Suite 800
Washington, D.C. 20005-2215
Telefon: (202) 371-8300
Fax: (202) 371-6728