Background:
Wie bereits erklärt, stellt Interactive Brokers Luxemburg SARL («IBLUX») das Brokerangebot für Investoren und die regulären Operationen ein. Im Juni 2021 haben wir die existierenden Kunden von IBLUX eingeladen das Konto zu einer anderen Interactive Brokers Körperschaft oder das Konto zu einer anderen Bank oder einem anderen Broker ausserhalb der Interactive Brokers Familie zu transferieren. Trotz wiederholter Erinnerungsnachrichten haben Sie die benötigten Schritte für einen Transfer der Vermögenswerte in Ihrem IBLUX Konto nicht befolgt. Deswegen transferieren wir Ihr Konto zu unserer Tochtergesellschaft, Interactive Brokers Central Europe Zrt. («IBCE») («Transfer»), wo Ihre Vermögenswerte in sicherer Verwahrung bleiben, bis wir Transferinstruktionen von Ihnen erhalten. Dieses FAQ erklärt Ihnen wichtige Informationspunkte in Bezug auf diesen Transfer und decken zentrale rechtliche und regulatorische Themen ab, welche durch den Transfer entstehen.
1. Was bedeutet dieser Transfer für mich? Welche Geschäftsbedingungen werden nach dem Transfer zu IBCE gelten?
Nach dem Transfer wird IBCE für die sichere Verwahrung Ihrer Vermögenswerte zuständig sein. Die IBCE Geschäftsbedingungen [https://gdcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4500] («GBR») werden für Ihr Konto und die Vermögenswerte gelten, während sie in treuhänderischer Verwahrung bei IBCE in dieser limitierten Kapazität liegen. Sie werden keine Möglichkeit haben, diese zu handeln oder andere finanziellen Entscheidungen in Ihrem Konto zu treffen, und IBCE wird Ihnen keinen Investmentservice anbieten, bis Sie explizit der GBR zustimmen und die Kundenvereinbarung unterzeichnen. IBCE wird Ihnen nach dem Transfer eine Email mit den benötigten Schritten für die Sicherung Ihrer Logindetails für den Zugriff auf Ihr Konto bei IBCE zusenden.
2. Was muss ich tun, falls ich weiterhin mit Interactive Brokers arbeiten möchte?
Falls Sie weiterhin mit Interactive Brokers arbeiten möchten, benötigen wir Ihre Kooperation und Aktion, damit IBCE Ihnen Investmentservice anbieten kann. Spezifisch müssen Sie ein neues Konto bei IBCE eröffnen und explizit den GBR zustimmen und die Kundenvereinbarung sowie jedes andere benötigte Dokument unterzeichnen.
Falls Sie nicht mehr mit Interactive Brokers arbeiten möchten, können Sie IBCE instruieren Ihre Vermögenswerte an andere Broker oder Banken zu transferieren und IBCE wird Ihren Instruktionen vorbehaltlich geltender Gesetze und IB’s Standardprozeduren befolgen.
3. Wie werden meine Vermögenswerte bei IBCE verwahrt?
Bis Sie den GBR und der Kundenvereinbarung zustimmen und akzeptieren und ein neues IBCE Konto aufmachen, wird IBCE Ihnen einen limitierten Verwahrungsservice anbieten:
· für jegliche Barmittelbalancen, die zu IBCE transferiert werden, haben Sie das Anrecht auf den Betrag Ihrer Barmittelbalancen in der Basiswährung Ihres Kontos am Tag des Transfers zu IBCE und IBCE wird weder Ihre Barmittelbalancen zu einer anderen Währung konvertieren noch Habenszinsen auf die Barmittel, die bei IBCE unter Verwahrung liegen, an Sie auszahlen.
· Für jegliche Finanzinstrumente, die zu IBCE transferiert werden, haben Sie das Anrecht auf diese Finanzinstrumente und IBCE wird keinen Investmentservice in Bezug auf diese Finanzinstrumente geben, während dieser unter IBCE’s Verwahrung stehen. Als Beispiel wird IBCE keine Massnahmen ergreifen, die einen Verlust bei Marktbewegungen mildern. Jedoch wird im Falle eines Margindefizits in Ihrem Konto IBCE angemessen Massnahmen einleiten und Positionen liquidieren, ohne einen Margincall an Sie zu verschicken, um Ihr Konto in Vereinbarung mit den Marginanforderungen zu bringen. Mehr Informationen finden Sie im FAQ 10.
Falls Sie ein IBCE Konto eröffnen, gelten für die Beziehung mit IBCE die Ungarischen Verwahrungsregeln vollumfänglich. Ähnlich wie die Luxemburgischen Verwahrungsregeln basieren die Ungarischen Verhaltensregeln für Unternehmen auf der Neufassung der Richtlinie über Finanzinstrumentmärkte, der Märkte der Finanzregulierung und verschiedenen delegierten Direktiven und Regulationen (kollektiv, «MiFID»).
4. Bin ich gegen Verlust versichert?
Der Ungarische Investorenschutzfond anhand des Akts CXX von 2001 auf den Kapitalmarkt kann Ihre Vermögenswerte vor Verlust schützen, bis zu einem Betrag von maximal EUR 100'000, sollte IBCE ausfallen und unfähig sein, seine Obligationen an Sie zu erfüllen. Um anspruchsberechtigt für diesen Fond zu sein, müssen Sie eine vertragliche Beziehung mit IBCE haben.
Die vom Fond gegebene Kompensation deckt Inanspruchnahmen von offenen Kontrakten, die in der Vereinbarung mit IBCE über Brokeraktivität, Sicherheitenverwahrung, Sicherheitenkontoverwaltung und Kundenkontenverwaltungsaktivität, welche von IBCE durchgeführt wird, ab.
Ungarns Kompensationssystem ist vergleichbar mit dem Kompensationssystem, zu welchem Sie in Luxemburg Zugriff hatten. Der Sinn des Fonds ist Kompensationen an Sie in folgenden Fällen zu zahlen:
· Die Zentralbank von Ungarn eröffnet ein Liquidationsverfahren gegen IBCE; oder
· Ein Gericht verfügt die Liquidation von IBCE.
Falls Sie berechtigt sind, können Sie ausschliesslich einen Antrag für Kompensation stellen, sofern eine Firma geschlossen und die Vermögenswerte liquidiert und an diejenigen verteilt wurden, denen Geld geschuldet wird. Bitte schauen Sie sich die Details des Systems für geltende Limiten an - nicht alle Verluste werden gedeckt, da es maximale Kompensationsebenen gibt. Der Fond wird Ihnen Kompensationen für den Verlustwert bis zu einem Maximum von EUR 100'000 auszahlen.
Der Betrag, der vom Fond gezahlt wird ist:
· 100% bis zu einem Limit von EUR Equivalenzwert von 1 Million Forint (EUR 2'805 am 5. September 2021).
· Über 1 Million Forint: 1 Million Forint und 90% des Teils über 1 Million Forint bis zu einem Maximum von EUR 100'000.
5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBCE einreichen. Falls sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, was während der Zeit als Kunde von IBLUX passiert ist, an wen kann ich mich wenden?
Das GBR zeigt auf, wie Sie eine Beschwerde bei IBCE einreichen können. Die IBCE Protokolle zur Bearbeitung von Beschwerden ist materiell ähnlich zu denen, welche für Ihre Beziehung zu IBLUX gültig sind, aber der Umfang der Reklamationsbestimmungen ist sehr viel enger, da der Service, der Ihnen angeboten wird, sich auf das treuhänderische Verwahren Ihres Vermögens begrenzt, bis Sie Transferinstruktionen übermitteln oder ein vollwertiger IBCE Kunde werden.
Falls der Inhalt der Beschwerde sich auf etwas vor dem Transfer bezieht, sollten Sie die Beschwerde bei IBLUX einreichen.
6. Kann ich nach dem Transfer weiterhin bei der CSSF eine Beschwerde einreichen?
Im Falle einer Beschwerde sollten Investoren weiterhin der Beschwerdeprozedur der IBLUX Kundenvereinbarung folgen. Sobald der Transfer stattgefunden hat, verliert die CSSF Ihre Zuständigkeit über jegliche Beschwerden in Bezug auf IBLUX. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ungarn ein Streitbeilegungssystem, welche von der Zentralbank Ungarn in Form einer finanziellen Schlichtungsstelle («FAB») anbietet. Das FAB ist ein kostenloses und unabhängiges gesetzliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein eine Beschwerde bei der FAB einzureichen, falls Sie ein Privatkunde sind. Details über die FAB können hier angeschaut werden https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board
Die FAB kann wie folgt kontaktiert werden:
Postadresse:
Financial Arbitration Board
1525 Budapest
Pf. 172
Email
ugyfelszolgalat@mnb.hu
7. Wie werden meine persönlichen Daten prozessiert und geschützt? Gibt es materielle Unterschiede zwischen meiner Beziehung zu IBCE im Vergleich zu der existierenden Beziehung zu IBLUX?
Ihre Daten werden prozessiert und geschützt wie in den Interactive Brokers Group Datenschutzbestimmungen beschrieben. Sie finden die Vereinbarung unter:https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. Es gibt keine materiellen Veränderungen.
8. Wird das Leistungsangebot das Gleiche bleiben?
Nein, dieses Konto ist ausschliesslich für die sichere Verwahrung Ihres Vermögens erstellt worden, während wir auf Ihre Instruktionen für den Transfer aus diesem Konto oder Ihre Entscheidung, ein vollwertiger IBCE Kunde zu werden, warten. Deshalb ist unser Service auf das Halten des Vermögens und wo nötig, durch Handelsaktivität die Sicherstellung der benötigten Marginanforderungen zu erfüllen, limitiert.
9. Haben Sie einige oder alle Positionen meines Kontos liquidiert um den Transfer zu vereinfachen?
Wie bereits vorher beschrieben, haben wir in vielen Fällen einige oder alle Positionen im Kundenkonto zurück zur Basiswährung des Kontos liquidiert um den Transfer zu IBCE zu vereinfachen. Wo Positionen verbleiben, zeigt Ihnen FAQ 10-11 wie diese zu IBCE transferiert und verwahrt werden.
10. Ich habe ein Marginkonto. Sind die Marginbedingungen meines Kontos anders nach dem Transfer zu IBCE?
Nein. Ihre Obligationen und Verantwortungen in Verbindung mit Ihrem Marginkonto und dem Handel auf Margin bleiben die gleichen nachdem Transfer wie bei IBLUX. Jedoch können Sie nicht mehr frei mit Ihrem Konto operieren, einschliesslich der Eröffnung von neuen Positionen, ausser Sie werden vollwertiger Kunde von IBCE.
Bitte lesen Sie die Bestimmungen in Bezug auf Margin in der IBCE Kundenvereinbarung [https://gdcdyn.interactivebrokers.com/Universal/servlet/Registration_v2.formSampleView?formdb=4501], da diese für Ihr Konto und Ihr Vermögen während der Verwahrung bei IBCE gelten werden.
11. Was passiert mit Sicherheiten, die ich IBLUX im Rahmen eines Margindarlehens gewährt habe?
Falls Sie Sicherheiten an IBLUX gewährt haben, wird dies auf IBCE mit dem Transfer übertragen.
12. Werden alle Kontobalancen zur gleichen Zeit übertragen und was ist der Zeitplan?
IBCE unterstützt eine limitierte Anzahl von Einzahlungswährungen. Die folgenden 10 Barmittel Einzahlungswährungen, die «erlaubten Einzahlungswährungen» sind: EUR, USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, HUF, CZK und PLN
Wo nötig, um den Transfer zu vereinfachen, werden wir positive Barmittelbalancen in anderen Währungen vor dem Transfer in eine der erlaubten Einzahlungswährungen konvertieren.
Im Einklang mit den Regeln zum Schutz von Kundenvermögen in Ungarn müssen Kundenvermögen in gleicher Form geschützt werden, wie sie vom Broker erhalten wurden. Dies steht im Gegensatz zu Ihrem vorherigen Broker IBLUX, dessen regulatorische Kundenvermögensregeln ermöglichten, Ihre Gelder im Gegenwert in einer anderen Währung zu schützen. Negative Währungsbalance sind nicht betroffen.
Alle Barmittelbalancen werden zur gleichen Zeit transferiert und Ihr momentanes IBLUX Konto wird geschlossen und nicht mehr für Handelsaktivitäten verfügbar sein. Sie werden weiterhin in der Lage sein dieses geschlossene Konto im Kundenportal anzuwählen, um sich Kontoauszüge anzuschauen oder zu drucken.
13. Werden IBKRs Provisionen und Gebühren mit der Migration geändert?
IBKRs Provisionen und Gebühren variieren nicht zwischen den Brokern bei denen Ihr Konto liegt.
Während Ihr Vermögen bei IBCE in treuhänderischer Verwahrung ist, bis Sie entweder Ihr Vermögen zu einem anderen Broker oder einer anderen Bank transferieren oder ein neues Konto mit IBCE eröffnen, wird IBCE jedoch eine monatliche Gebühr für das Halten Ihres Kontos in Höhe von 100 EUR einziehen. Diese monatliche Gebühr kann zu jedem Zeitpunkt nach alleinigem Ermessen von IBCE über eine Nachricht an Sie verändert werden. Die Nachricht kann via Email oder auf IBCE’s Webseite erscheinen.
Zusätzlich wird IBCE keine Zinszahlungen an Sie durchführen aber Zinsbelastungen mit Zinsraten und auf Soll- oder Habenguthaben, wie auf der IBCE Webseite angegeben, von Ihrem Konto abbuchen. IBCE wird ebenfalls eine Währungsbearbeitungsgebühr für Währungsbalancen in Währungen, die negative Zinsraten aufweisen, belasten.
Bitte beachten Sie: Falls die Währungsbalancen auf Ihrem Konto nicht ausreichen um diese Gebühren zu decken, kann IBCE Vermögenspositionen in der gleichen Weise wie IBLUX vor dem Transfer liquidieren.
14. Ich habe andere Fragen in Bezug auf Veränderungen mit dem Transfer?
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte den IBKR Kundenservice.