FAQs – irische Quellensteuer

Übersicht: 

Als irisches Unternehmen unterliegt Interactive Brokers Ireland Limited (IBIE) der allgemeinen Anforderung, eine Quellensteuer in Höhe von 20 % auf die an bestimmte Kundinnen und Kunden gezahlten Zinsen abzuführen.

Diese Anforderung ist in Artikel 246 des Irish Taxes Consolidation Act 1997 geregelt und gilt grundsätzlich für die Zinsen, die an Kundinnen und Kunden gezahlt wurden, auf die Folgendes zutrifft:

(i)                  natürliche Personen mit Wohnsitz in Irland;

(ii)                natürliche Personen mit Wohnsitz außerhalb von Irland, außer die Person hat erfolgreich eine Ausnahme von oder eine Reduktion der Quellensteuer basierend auf einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Irland und dem jeweiligen Wohnsitz der Person beantragt;

(iii)               irisches Unternehmen;

(iv)              Unternehmen mit Sitz in einem Land, das KEIN DBA mit Irland geschlossen hat.

Background: 

Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQs) zur irischen Quellensteuer zusammenzufassen.

Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche, rechtliche oder anderweitige Beratung dar. Bei Fragen und Unsicherheiten zu Ihren steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an Irish Revenue, Ihr Finanzamt vor Ort oder ein Steuerberatungsbüro.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Was ist die Quellensteuer?

Auf welche Zinsen wird die irische Quellensteuer angewendet?

Gilt die irische Quellensteuer auch für die Zinsen, die ich durch das Aktienrendite-Optimierungsprogramm (Stock Yield Enhancement Program) verdiene?

Wenn ich Zinsen durch Anleihenkupons verdiene, muss ich darauf irische Quellensteuer zahlen?

Ich handle nicht mit irischen Aktien, muss ich trotzdem irische Quellensteuer zahlen?

Wie hoch ist der Standarsatz der irischen Quellensteuer?

Wann werden die 20 % Quellensteuer auf Zinsen von meinem Konto abgezogen?

In welcher Währung wird die irische Quellensteuer gezahlt?

Ich bin in Irland ansässig. Muss ich irische Quellensteuer zahlen?

Ich bin nicht in Irland ansässigMuss ich irische Quellensteuer zahlen?

Müssen Unternehmen Quellensteuer zahlen?

Wie beantrage ich eine Ausname von oder Reduktion der Quellensteuer?

Mein Finanzamt vor Ort weigert sich, das Formular 8-3-6 zu unterzeichnen und abzustempeln. Kann ich stattdessen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen?

Wo finde ich Formular 8-3-6?

Was müssen die Inhaber/-innen eines Gemeinschaftskontos einreichen, um eine Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer geltend zu machen?

Wohin sende ich mein ausgefülltes Formular 8-3-6?

Wie reiche ich das Formular 8-3-6 und die Begleitdokumente bei IBIE ein?

Woher weiß ich, ob mein Formular von IBIE akzeptiert wurde und ob meine Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer genehmigt wurde?

Muss ich meinen Antrag auf Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer bis zu einem bestimmten Datum einreichen?

Kann ich Quellensteuer zurückfordern, die mir abgezogen wurde, bevor ich meinen Antrag auf Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer gestellt habe?

Wie kann ich von meinem Konto abgezogene Quellensteuer zurückfordern?

Wie lange behält das ausgefüllte Formular 8-3-6 seine Gültigkeit?

Muss ich das Formular 8-3-6 ausfüllen? Kann ich weiter Handelsgeschäfte tätigen, wenn ich das Formular nicht ausfülle?

Wo finde ich Informationen zur irischen Quellensteuer auf meinem Kontoauszug?

Wo finde ich Informationen über Guthabenzinsen, die ich auf nicht angelegtes Barguthaben auf meinem Konto verdienen kann? 

Woher weiß ich, welcher Quellensteuersatz zwischen meinem Land und Irland vereinbart wurde?

 

Was ist die Quellensteuer?

Bei der Quellensteuer handelt es sich um einen bestimmten Einkommenssteuerbetrag, der beim Auszahlen von Einkommen an eine Person einbehalten wird.

Nach irischem Recht gelten Zinszahlungen als Einkommen. Das bedeutet, dass IBIE rechtlich dazu verpflichtet ist, den Quellensteuersatz von Guthabenzinsen auf nicht angelegtes Barguthaben anzuwenden, das sich in den Depots unserer Kundinnen und Kunden befindet.

Auf welche Zinsen wird die irische Quellensteuer angewendet?

Die irische Quellensteuer wird auf Guthabenzinsen angewendet, die für langfristig verdientes, nicht anglegetes Barguthaben gezahlt werden sowie für kurzfristig verdientes Zinsguthaben, wenn Sie Aktien von IBIE geliehen haben.

Gilt die irische Quellensteuer auch für die Zinsen, die ich durch das Aktienrendite-Optimierungsprogramm (Stock Yield Enhancement Program) verdiene? 

Nein. Die im Rahmen des Aktienrendite-Optimierungsprogramms eingenommenen Zinsen fallen nicht unter die irischen Quellensteuer-Vorschriften. Die irische Quellensteuer wird nur auf nicht angelegtes Barguthaben in Ihrem Konto angewendet.

Wenn ich Zinsen durch Anleihenkupons verdiene, muss ich darauf irische Quellensteuer zahlen?

Nein. Die mit Anleihenkupons verdienten Zinsen fallen nicht unter die irischen Quellensteuer-Vorschriften. Die irische Quellensteuer wird nur auf nicht angelegtes Barguthaben in Ihrem Konto angewendet.

Ich handle nicht mit irischen Aktien, muss ich trotzdem irische Quellensteuer zahlen?

Ja. Wenn Ihr Konto von IBIE gehalten wird, gilt die irische Quellensteuer auf Guthabenzinsen auch für Ihr Konto. Ob Sie mit irischen Aktien handeln oder nicht, ist dabei unerheblich.

Wie hoch ist der Standarsatz der irischen Quellensteuer?

Der Standarsatz der irischen Quellensteuer beträgt 20 %. Weitere Informationen zu den Guthabenzinssätzen finden Sie auf unserer Website.  

Wann werden die 20 % Quellensteuer auf Zinsen von meinem Konto abgezogen?

Falls IBIE dazu verpflichtet ist, die Quellensteuer von Ihren Zinszahlungen abzuziehen, tun wir dies zu dem Zeitpunkt, an dem die Guthabenzinsen auf Ihr Konto überwiesen werden.

IBIE führt die Zinsen auf nicht angelegtes Barguthaben in Ihrem Konto am dritten Geschäftstag des Monats nach dem Monat ab, in dem die Zinsen angefallen sind. Das heißt beispielsweise, dass die Steuer auf Zinsen, die im Januar angefallen sind, am dritten Geschäftstag im Februar abgeführt werden.  

In welcher Währung wird die irische Quellensteuer gezahlt?

Die irische Quellensteuer wird in derselben Währung gezahlt, in der auch die Zinsen auf das nicht angelegte Guthaben in Ihrem Konto gezahlt werden.

Ich bin in Irland ansässig. Muss ich irische Quellensteuer zahlen?

Ja. Nach irischem Gesetz müssen alle Einzelpersonen und Partnerschaften, die in Irland ansässig sind, 20 % Quellensteuer auf Guthabenzinsen zahlen. Irische Unternehmen müssen ebenfalls Quellensteuer abführen. Es können jedoch einige wenige Ausnahmen gelten.

Ich bin nicht in Irland ansässigMuss ich irische Quellensteuer zahlen?

Ja, die irische Quellensteuer gilt grundsätzliche für natürliche Personen, unabhängig von einem Wohnsitz in Irland.

Wenn Irland allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ihrem Wohnsitzland geschlossen hat, kann dieses DBA Grundlage für eine Ausnahme von oder Reduktion der Quellensteuer sein. Es kommt dabei auf den jeweiligen Inhalt des Abkommens an. Näheres dazu im Folgenden.

Weitere Informationen über Irlands DBAs finden Sie auf der Website der irischen Finanzbehörde (Irish Revenue): https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx

Müssen Unternehmen Quellensteuer zahlen?

Die Quellensteuer gilt nicht für Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, mit denen Irland ein DBA abgeschlossen hat.  

Generell gilt die Quellensteuer für Unternehmen mit Sitz in Irland, vorbehaltlich einiger weniger Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehören:

(a)    wenn es sich um eine Investmentgesellschaft („investment undertaking“) handelt, wie in Artikel 739B des irischen Taxes Consolidation Act 1997 definiert;

(b)    wenn es sich um Zinsen handelt, die im Staat an ein relevates Unternehmen („qualifiying company“) gezahlt werden (wie in Artikel 110 definiert).

Die komplette Liste der Ausnahmen finden Sie in Artikel 246(3) des irischen Taxes Consolidation Act.

Eine standardmäßige Ausnahme für Unternehmen gibt es nicht. Um eine Ausnahme geltend zu machen, müssen Kunden ihren Unternehmensstatus nachweisen. IBIE fordert einen entsprechenden Nachweis an.

Wie beantrage ich eine Ausnahme von oder Reduktion der Quellensteuer?

Wenn Sie auf Grundlage eines DBAs eine Ausnahme von oder Reduktion der Quellensteuer beantragen möchten, sollten Sie das Formular 8-3-6 ausfüllen und an IBIE senden.

Folgende Informationen müssen Sie im Formular 8-3-6 angeben:

 1.       Name (Stellen Sie bitte sicher, dass der auf dem Formular angegebene Name mit dem Namen in Ihrem IBKR-Konto übereinstimmt.)

 2.      Adresse

 3.       Ihre Steuernummer in Ihrem Wohnsitzland

 4.       Das Land, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben

 5.       Der zwischen dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes und Irland vereinbarte Quellensteuersatz (siehe FAQs zu diesem Thema)

 6.       Unterschrift

 7.       Datum

Sie müssen das Formular von Ihrem Finanzamt vor Ort unterschreiben und beglaubigen lassen, bevor Sie das Formular 8-3-6 an uns zurücksenden.

Weitere Hinweise zum Ausfüllen von Formular 8-3-6 finden Sie auf der Website der irischen Finanzbehörde (Irish Revenue): https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/financial-services/withholding-tax-interest-payments/index.aspx

Mein Finanzamt vor Ort weigert sich, das Formular 8-3-6 zu unterzeichnen und abzustempeln. Kann ich stattdessen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen?

Falls Sie Ihrem Finanzamt vor Ort das Formular 8-3-6 zum Unterzeichnen vorgelegt haben und die Behörde dies nicht getan hat, können Sie stattdessen eine Steuerregistrierungsbescheinigung (Tax Registration Certificate, TRC) von Ihrem Finanzamt zusammen mit dem ausgefüllten, aber nicht vom Finanzamt unterzeichneten/abgestempelten Formular 8-3-6 einreichen. Irish Revenue hat diese Möglichkeit im Januar 2023 neu eingeführt, nachdem die Behörde von IBIE darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es für viele Kundinnen und Kunden sehr schwierig ist, das Formular korrekt ausfüllen zu lassen.

Um akzeptiert zu werden, muss ein solches TRC explizit bestätigen, dass Ihr steuerlicher Wohnsitz in Ihrem Wohnsitzland liegt, wie es im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und Ihrem Wohnsitzland vorgesehen ist.

Beachten Sie jedoch, dass ein TRC nur dann akzeptiert wird, wenn Sie zuerst Ihr Finanzamt vor Ort darum gebeten haben, das Formular 8-3-6 zu unterzeichnen und abzustempeln, die Behörde dies jedoch abgelehnt hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht auf Ihre Anfrage reagiert hat.  

Wo finde ich Formular 8-3-6?

Das Formular 8-3-6 und Hinweise zum Ausfüllen des Formulars 8-3-6 finden Sie auf der Website von Irish Revenue.

Zu Ihrer Unterstützung hat IBIE zudem einige Versionen des Formulars 8-3-6 erstellt, in denen bestimmte Angaben in Abhängigkeit von Ihrem steuerlichen Wohnsitz bereits ausgefüllt sind. Sie können die für Sie relevante Version aus der folgenden Liste auswählen.

Darüber hinaus stellen wir unten Übersetzungen des Formulars 8-3-6 in Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch bereit.*

 1.         EWR-Länder mit 0 % Quellensteuer.

 

Österreich

Dänemark

Ungarn

Netherlands/Formulier 8-3-6. Rente

Kroatien

Finnland

Island

Slowakei

Tschechische Republik

Frankreich/Form 8-3-6. Intérêts

Luxemburg

Spanisch/Formulario 8-3-6. Intereses

Zypern

Deutschland/Formular 8-3-6. Zinsen

Malta

Schweden

 

2.       EWR-Länder mit einem Quellsteuersatz über 0 %.

 

Belgien

Griechenland

Litauen

Rumänien

Bulgarien

Italien/Modulo 8-3-6. Interessi

Polen

Slowenien

Estland

Lettland

Portugal

 

  

3.              Sonstige Länder, die ein DBA mit Irland abgeschlossen haben (* gibt an, wo in allen Fällen eine Quellensteuer von 0 % erhoben wird).

  

Albanien*

Georgien

Moldau 

Singapur

Armenien

Ghana

Montenegro

Südafrika*

Australien

Hongkong

Marokko

Südkorea*

Bahrain*

Indien

Neuseeland

Schweiz*

Belarus

Israel

Nordmazedonien* 

Thailand

Bosnien und Herzegowina*

Japan

Norwegen

Türkei

Botsuana

Kasachstan

Pakistan

Ukraine

Kanada

Kenia

Panama

Vereinigte Arabische Emirate*

Chile

Kosovo

Katar*

Vereinigtes Königreich*

China

Kuwait*

Russische Föderation*

Vereinigte Staaten von Amerika*

Ägypten

Malaysia

Saudi-Arabien*

Usbekistan

Äthiopien

Mexiko

Serbien

Vietnam

 

 

 

Sambia*

 

Was müssen die Inhaber/-innen eines Gemeinschaftskontos einreichen, um eine Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer geltend zu machen?

Alle Inhaber/-innen eines Gemeinschaftskontos müssen jeweils eigene Dokumente ausfüllen. Das bedeutet: Pro Person ist ein eigenes Formular 8-3-6 bzw. (sofern erforderlich) ein eigenes TRC vorzulegen.

Wohin sende ich mein ausgefülltes Formular 8-3-6?

Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular an IBIE. Senden Sie das Formular NICHT an Irish Revenue.

Wie reiche ich das Formular 8-3-6 und die Begleitdokumente bei IBIE ein?

Senden Sie eine Kopie des unterzeichneten Formulars als PDF oder JPEG an tax-withholding@interactivebrokers.com. Falls Ihr Finanzamt vor Ort das Formular nicht abgestempelt hat, vergessen Sie nicht, zusätzlich die Bescheinigung über Ihren steuerlichen Wohnsitz (Tax Residency Certificate, TRC) an dieselbe E-Mail-Adresse zu senden.

Alternativ können Sie das unterzeichnete Formular 8-3-6 im Client Portal unter der Aufgabe „Dokument einreichen“ übermitteln. Falls Sie zusätzlich zum Formular auch ein TRC einreichen, müssen Sie dieses jedoch weiterhin an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.

Bitte geben Sie in allen E-Mails Ihre IBIE-Kontonummer in der Betreffzeile an. Andernfalls kann es sein, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert oder keine Bearbeitung möglich ist.

Woher weiß ich, ob mein Formular von IBIE akzeptiert wurde und ob meine Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer genehmigt wurde?

Falls die eingereichten Dokumente in Ordnung sind, wird IBIE Ihnen per E-Mail bestätigen, dass Ihr Formular empfangen und bearbeitet wurde.

Falls die eingereichten Dokumente nicht in Ordnung sind, lassen wir Sie per E-Mail wissen, welche weiteren Informationen oder Dokumente wir benötigen, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Falls Sie innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung von IBIE erhalten haben, schreiben Sie uns bitte.

Muss ich meinen Antrag auf Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer bis zu einem bestimmten Datum einreichen?

Es gibt keine Frist. Für Anträge, die 2023 gestellt werden, wird die Ausnahme von oder Reduktion der Quellensteuer nur auf die Zinsen angewendet, die IBIE nach Erhalt des vollständigen Antrags erhalten hat.

Falls wir die Bearbeitung Ihres Formulars 8-3-6 nicht bis zur nächsten Zinszahlung abgeschlossen haben, zahlen wir nach dem Empfangsdatum des Antrags ggf. bezahlte Quellensteuer zurück. Solche Rückzahlungen werden auf dem Auszug unter Quellensteuer ausgewiesen.

Kann ich Quellensteuer zurückfordern, die mir abgezogen wurde, bevor ich meinen Antrag auf Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer gestellt habe?

Ja, falls Sie auf Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von der Quellensteuer ausgenommen sind oder nur einen reduzierten Quellensteuersatz zahlen müssen, können Sie gemäß dem im DBA festgelegten Steuersatz zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern.

Wie kann ich von meinem Konto abgezogene Quellensteuer zurückfordern?

Generell gilt, dass (i) eine Ausnahme von bzw. Reduktion der Quellensteuer auf zukünftig gezahlte Zinsen gesondert beantragt wird von (ii) einer Zurückforderung bereits gezahlter Quellensteuer. Es sind zwei separate Verfahren. IBIE wartet derzeit noch auf Rückmeldung von Irish Revenue mit den genauen Einzelheiten dazu, wie bereits bezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden kann. Sobald diese Informationen vorliegen, werden wir sie unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen.

Für das Jahr 2022 hat Irish Revenue jedoch zugestimmt, dass das ausgefüllte Formular 8-3-6 (vom jeweiligen Finanzamt unterzeichnet und abgestempelt) zum Zurückfordern von im Jahr 2022 gezahlter Quellensteuer verwendet werden darf, sofern IBIE es vor dem 31.12.2022 erhalten hat. Das bedeutet: Wenn IBIE das ausgefüllte Formular von Ihnen am oder vor dem 31.12.2022 erhalten hat und Ihnen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 Quellensteuer abgezogen wurde, wird IBIE Ihnen die gesamte oder einen Teil der Quellensteuer zurückzahlen, je nachdem, was im Steuerabkommen zwischen Irland und Ihrem Land vereinbart wurde.

Falls Sie das Formular 8-3-6 bis zum 31.12.2022 nicht eingereicht oder nur unvollständig (z. B. ohne Stempel Ihres Finanzamts) eingereicht hatten, müssen Sie einen separaten Antrag stellen, um die 2022 gezahlte Quellensteuer ganz oder teilweise zurückzufordern. Wie oben bereits erwähnt, wartet IBIE derzeit noch auf Rückmeldung von Irish Revenue dazu, wie Kundinnen und Kunden solche Rückforderungen geltend machen sollen.

Wie lange behält das ausgefüllte Formular 8-3-6 seine Gültigkeit?

Ein vollständig ausgefülltes Formular 8-3-6 bleibt 5 Jahre gültig, sofern sich die Fakten und Umstände nicht wesentlich ändern. Das gilt auch, wenn Sie IBIE ein TRC übermittelt haben, anstatt das Formular 8-3-6 von Ihrem Finanzamt abstempeln zu lassen. Falls sich Ihre Umstände im steuerrechtlichen Sinne wesentlich ändern, müssen Sie IBIE umgehend darüber informieren und bei Bedarf ein aktualisiertes Formular 8-3-6 einreichen. Wenn Sie beispielsweise Ihren steuerlichen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen, müssen Sie IBIE darüber informieren und das Formular 8-3-6 mit Unterschrift des Finanzamts Ihres neuen Landes, in dem Sie ansässig sind, an IBIE übermitteln.

Muss ich das Formular 8-3-6 ausfüllen? Kann ich weiter Handelsgeschäfte tätigen, wenn ich das Formular nicht ausfülle??

Sie müssen das Formular 8-3-6 nicht zwingend ausfüllen und können auch ohne das Formular weiterhin handeln.

Wenn Sie das Formular 8-3-6 jedoch nicht ausfüllen, muss IBIE weiterhin die Quellensteuer in Höhe von 20 % von den Zinsen abführen, die auf Barguthaben in Ihrem Konto ausgezahlt werden.

Wo finde ich Informationen zur irischen Quellensteuer auf meinem Kontoauszug?

Informationen zur irischen Quellensteuer finden Sie auf Ihrem monatlichen Kontoauszug unter „Quellensteuer“.

Außerdem finden Sie diese Informationen auf Ihrem Tagesauszug vom 3. Geschäftstag des Monats (wenn Guthabenzinsen ausgezahlt werden).

Wo finde ich Informationen über Guthabenzinsen, die ich auf nicht angelegtes Barguthaben auf meinem Konto verdienen kann?  

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der IBIE-Website: https://www.interactivebrokers.ie/en/index.php?f=46788

Woher weiß ich, welcher Quellensteuersatz zwischen meinem Land und Irland vereinbart wurde?

Diese Informationen können Sie bei Irish Revenue und/oder Ihre Finanzamt vor Ort erfragen. Zu Ihrer Unterstützung hat IBIE unten zudem eine nach Ländern geordnete Liste mit Informationen zur irischen Quellensteuer zusammengestellt.

Klicken Sie auf das jeweilige Land, um das für Sie relevante Formular 8-3-6 zu öffnen.

* Das Formular 8-3-6 wurde in diese Sprachen übersetzt: Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch. *

  

1.         EWR-Länder mit 0 % Quellensteuer.

 

Österreich

Dänemark

Ungarn

Netherlands/Formulier 8-3-6. Rente

Kroatien

Finnland

Island

Slowakei

Tschechische Republik

Frankreich/Form 8-3-6. Intérêts

Luxemburg

Spanisch/Formulario 8-3-6. Intereses

Zypern

Deutschland/Formular 8-3-6. Zinsen

Malta

Schweden

 

2.       EWR-Länder mit einem Quellsteuersatz über 0 %.

 

Belgien

Griechenland

Litauen

Rumänien

Bulgarien

Italien/Modulo 8-3-6. Interessi

Polen

Slowenien

Estland

Lettland

Portugal

 

  

3.              Sonstige Länder, die ein DBA mit Irland abgeschlossen haben (* gibt an, wo in allen Fällen eine Quellensteuer von 0 % erhoben wird).

  

Albanien*

Georgien

Moldau 

Singapur

Armenien

Ghana

Montenegro

Südafrika*

Australien

Hongkong

Marokko

Südkorea*

Bahrain*

Indien

Neuseeland

Schweiz*

Belarus

Israel

Nordmazedonien* 

Thailand

Bosnien und Herzegowina*

Japan

Norwegen

Türkei

Botsuana

Kasachstan

Pakistan

Ukraine

Kanada

Kenia

Panama

Vereinigte Arabische Emirate*

Chile

Kosovo

Katar*

Vereinigtes Königreich*

China

Kuwait*

Russische Föderation*

Vereinigte Staaten von Amerika*

Ägypten

Malaysia

Saudi-Arabien*

Usbekistan

Äthiopien

Mexiko

Serbien

Vietnam

 

 

 

Sambia*