Einleitung
Kunden, die Short-Positionen in Aktien halten, gehen das Risiko ein, dass IB für diese Positionen eine Zwangsliquidierung oder Zwangseindeckung (Close-Out bzw. Buy-In) durchführt. Dies geschieht häufig mit wenig oder keiner Vorwarnung. Dieses Risiko ist ein inhärentes Risiko von Leerverkäufen und entzieht sich weitgehend der Kontrolle des Kunden. Zudem werden die Zeitrahmen, binnen derer die Broker bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, durch aufsichtsrechtliche Vorschriften diktiert.
Buy-Ins und Close-Outs erzielen eine ähnliche Wirkung. Jedoch erfolgt ein Buy-In durch einen Dritten, während ein Close-Out durch IB ausgeführt wird. Diese Maßnahmen resultieren üblicherweise aus einem der drei nachstehenden Ereignisse:
1. Die Aktien, die zur Lieferung benötigt werden, wenn ein Leerverkauf zur Abwicklung kommt, können nicht geliehen werden.
2. Die Aktien, die ausgeliehen und zur Abwicklung geliefert wurden, werden später zurückgefordert.
3. Die Lieferung bei der Clearingstelle schlägt fehl.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über diese drei möglichen Ereignisse und ihre Implikationen.
Überblick über Buy-In-/Close-Out-Ereignisse
1. Leerverkauf kommt zur Abwicklung: Wenn Aktien leer verkauft werden, muss der Broker dafür sorgen, dass die Aktien rechtzeitig zum Zeitpunkt der Abwicklung der Transaktion ausgeliehen werden. Im Falle von US-amerikanischen Wertpapieren ist dieser Zeitpunkt der dritte Geschäftstag nach Abschluss der Transaktion (T+3). Vor der Ausführung des Leerverkaufs muss der Broker in gutem Glauben eine Einschätzung treffen, ob die entsprechenden Aktien wahrscheinlich zur Leihe verfügbar sind, wenn sie benötigt werden. Diese Einschätzung wird auf Basis der Verfügbarkeit der Aktien zum Zeitpunkt der Entscheidung getroffen. Bitte beachten Sie: Sofern keine Pre-Borrow-Vereinbarung getroffen wurde, besteht keine Gewähr, dass die Aktien, die am Tag der Transaktionsausführung zur Leihe zur Verfügung stehen, auch drei Tage später noch verfügbar sind. Falls dies nicht der Fall ist, erfolgt eine Zwangsauflösung des Leerverkaufs. Für die Entscheidung über die Durchführung einer Zwangsauflösung gelten folgende Fristen:
T+3 (alle Zeitangaben basieren auf der Zeitzone US Eastern Time)
14:30 - Falls es IB bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, die Aktien für die Abwicklung auszuleihen, und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass dies auch bis zur Abwicklung nicht möglich sein wird, wird nach bestem Vermögen eine Mitteilung gesendet, um den Kunden über das mögliche Close-Out zu informieren. Der Kunde hat nun bis zum Ende der verlängerten Handelszeiten an diesem Tag Zeit, die betreffende(n) Short-Position(en) selbst zu schließen, um eine Zwangsauflösung zu vermeiden. Falls es IB innerhalb dieses Zeitraums gelingt, die Aktien auszuleihen, bemüht sich IB, den Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen.
15:15 – Es wird nach bestem Vermögen eine weitere Benachrichtigung an den Kunden versendet, falls dieser die Short-Position(en) noch nicht geschlossen und IB die Aktien noch nicht erfolgreich ausgeliehen hat. Der Kunde hat weiterhin bis zum Ende der erweiterten Handelszeiten dieses Tages die Möglichkeit, die Short-Position(en) selbst zu schließen, um eine Zwangsauflösung zu vermeiden.
16:50 – Falls es IB nicht gelungen ist, die Aktien für die Abwicklung auszuleihen, wird der Kunde nach bestem Vermögen von IB benachrichtigt, dass ein letzter Versuch bis 09:00 Uhr T+4 unternommen wird, falls es IB nicht möglich sein sollte, die Aktien bis Handelsschluss T+3 auszuleihen.
T+4
09:00 – Falls es IB bis 09:00 Uhr weiterhin nicht möglich ist, die Aktien auszuleihen, wird das Close-Out bei Handelseröffnung um 09:30 Uhr US Eastern Time eingeleitet. Das Close-Out wird in der TWS-Transaktionsanzeige mit einem indikativen Kurs angezeigt.
09:30 – IB gibt das Close-Out unter Verwendung einer volumengewichteten Durchschnittskurs-Order (VWAP) ein, die für den gesamten Handelstag aktiv ist. Der indikative Kurs, der in der TWS-Transaktionsanzeige angezeigt wird, wird bei Ausführung des Close-Outs auf den tatsächlich erzielten Kurs aktualisiert.
2. Rückruf geliehener Aktien: Sobald ein Leerverkauf abgewickelt wurde (d. h. wenn die Aktien ausgeliehen und für die Leerverkaufslieferung an den Käufer verwendet wurden), hat der Verleiher der Aktien das Recht, diese jederzeit zurückzufordern. Im Falle eines Rückrufs versucht IB, die zuvor ausgeliehenen Aktien durch Aktien eines anderen Verleihers zu ersetzen. Falls keine Aktien ausgeliehen werden können, ist der Verleiher berechtigt, einen formellen Rückruf auszugeben. In diesem Fall erfolgt 3 Geschäftstage nach Ausgabe des Rückrufs ein Buy-In, sofern IB die zurückgeforderten Aktien nicht in der Zwischenzeit an den Verleiher zurückgibt. Der formelle Rückruf ermöglicht dem Verleiher die Option eines Buy-Ins, doch der Anteil an Rückruf-Benachrichtigungen, in deren Folge tatsächlich ein Buy-In erfolgt, ist (in der Regel aufgrund einer günstigen Entwicklung der Leihmöglichkeiten während der folgenden 3 Tage) gering. Angesichts der Menge an formellen Rückrufen, die wir erhalten, die sich aber letztlich nicht entsprechend auswirken, spricht IB keine Vorwarnung an Kunden in Bezug auf solche Rückruf-Benachrichtigungen aus.
Sobald eine Gegenpartei eine Buy-In-Warnung an IB übermittelt, ist diese Gegenpartei berechtigt, jederzeit ein Buy-In der von IB ausgeliehenen Aktien für dieses Handelsdatum durchzuführen. Falls der Rückruf zu einem Buy-In führt, führt der Verleiher die Buy-In-Transaktion aus und benachrichtigt dann IB über den Ausführungskurs. IB überprüft die Angemessenheit der Buy-In-Kurse von Gegenparteien gemessen an der Handelsaktivität des Tages.
IB führt anschließend eine Zuteilung des Buy-Ins auf die betroffenen Kunden durch, basierend auf deren abgewickelten Aktien-Short-Positionen. Nicht abgewickelte Transaktionen werden bei der Ermittlung der Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt. Zwangseindeckungen infolge eines Rückrufs werden in der Transaktionsanzeige der TWS sichtbar, sobald sie im Konto verbucht wurden. Eine Intraday-Benachrichtigung wird nach bestem Vermögen bis ca. 17:30 Uhr US Eastern Time versendet.
3.
Lieferung schlägt fehl: Eine fehlgeschlagene Lieferung ereignet sich, wenn ein Broker eine Netto-Short-Abwicklungsverpflichtung bei einer Clearingstelle hat und die entsprechenden Aktien weder im eigenen Bestand führt noch diese von einem anderen Broker leihen kann, um seine Lieferverpflichtung zu erfüllen. Die fehlgeschlagene Lieferung resultiert aus Verkaufstransaktionen und ist nicht auf Leerverkäufe beschränkt, sondern kann durch Transaktionen zur Schließung einer auf Margin gehaltenen Long-Position resultieren, die zur Beleihung zugunsten anderer Kunden verfügbar war.
Bei US-amerikanischen Aktien sind Broker verpflichtet, sich um fehlgeschlagene Positionen spätestens zu Beginn der regulären Handelszeiten am nächsten Abwicklungstag zu kümmern. Sie können hierzu beispielsweise Wertpapiere kaufen oder leihen. Falls sich jedoch die verfügbaren Aktien-Leih-Transaktionen als unzureichend zur Erfüllung der Lieferverpflichtung erweisen, schließt IB die Positionen von Kunden, die Short-Positionen der Aktie halten, unter Verwendung einer volumengewichteten Durchschnittskurs-Order (VWAP), die für den gesamten Handelstag aktiv ist.
Wichtige Hinweise:
* Kunden sollten folgendes beachten: An einem Tag, an dem ein Close-Out für Positionen eines Kunden erfolgt ist, muss dieser Kunde bei Handelsschluss - über all seine Konten bei der Gesellschaft hinweg - netto mindestens die Anzahl an Aktien erworben haben, für die das Close-Out erfolgt ist (und es muss das Wertpapier gekauft werden, für das das Close-Out erfolgt ist). Für den verbleibenden Handelstag, an dem das Close-Out erfolgt, ist es dem betroffenen Kunden nicht gestattet, (i) Leerverkäufe über Aktien des Wertpapiers auszuführen, das von dem Close-Out betroffen war, (ii) im Geld liegende Call-Optionen auf die Aktie zu zeichnen, für die das Close-Out erfolgt ist, oder (iii) Put-Optionen auf die Aktie auszuüben, für die das Close-Out erfolgt ist (die „Handelsbeschränkungen“). Falls ein Kunde am Ende des Tages - über alle Konten des Kunden bei der Gesellschaft zusammengenommen - nicht mit einer Netto-Kaufposition über die erforderliche Anzahl an Aktien des Wertpapiers aus dem Handel geht, für das das Close-Out erfolgt ist (zum Beispiel infolge einer Zuteilung für zuvor gezeichnete Call-Optionen), führt die Gesellschaft am nächsten Handelstag für dieses Konto ein weiteres Close-Out über die Anzahl an Aktien durch, die zusammen mit den gesamten Netto-Handelsaktivitäten des vorherigen Close-Out-Datums für dieses Wertpapier die Zahl an Aktien ergibt, die erforderlich gewesen wäre, damit der Kunde die geforderte Netto-Kaufposition erreicht. Es gilt anschließend wiederum die Auflage, dass der Kunde über alle Konten hinweg mit einer Netto-Kaufposition über die entsprechende Anzahl an Aktien aus dem Handel gehen muss und es gelten wiederum die genannten Handelsbeschränkungen für den Rest des Handelstages.
* Kunden sollten beachten, dass es aufgrund der Art und Weise, in der IB Close-Outs durchführen muss und der Art und Weise, in der Drittparteien Buy-Ins durchführen können, zu erheblichen Unterschieden zwischen dem Ausführungskurs der Transaktion und dem Schlusskurs des Vortags kommen kann. Bei illiquiden Wertpapieren können diese Unterschiede besonders ausgeprägt sein. Kunden sollten sich dieser Risiken bewusst sein und ihr Portfolio entsprechend verwalten.