Interactive Brokers (U.K.) Limited – MiFID-Kategorisierung

Einleitung

Die Gesetzkundgebungsakte der Europäischen Union, auch bekannt als Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, oder MiFID, geändert durch MiFID II, verpflichtet Interactive Brokers (U.K.) Limited (IBUK) dazu, jeden Kunden entsprechend ihres Wissens, ihrer Erfahrung und Expertise als „Kleinanleger”, „professioneller Anleger” oder „geeignete Gegenpartei” einzustufen. 

Im Einklang mit den Regeln der Financial Conduct Authority, teilt IBUK die meisten Kunden als Kleinanleger ein, wodurch ihnen ein größeres Maß an Schutz gewährt wird.
 
Ausschließlich jene Kunden, die entweder regulierte Körperschaften oder Fonds sind, die von Fondsverwaltern verwaltet werden, werden als Per-Se-Professional-Kunden eingestuft.

Die Hauptunterschiede in regulatorischen Schutzmaßnahmen, die professionellen Kunden im Gegensatz zu Kleinanlegern gewährt werden, lauten wie folgt:

1. Beschreibung der Art und Risiken strukturierter Anlagen: Ein Unternehmen, das eine Investmentdienstleistung zusammen mit einem anderen Dienst oder Produkt oder als Bedingung derselben Vereinbarung mit einem Kleinanleger anbietet, muss: (i) Kleinanleger darüber informieren, falls die aus der Vereinbarung resultierenden Risiken sich wahrscheinlich von den Risiken unterscheiden werden, die mit den einzelnen Komponenten einhergehen würden, wenn diese separat gehandhabt würden; und (ii) Kleinanlegern eine angemessene Beschreibung der unterschiedlichen Komponenten der Vereinbarung sowie der Art und Weise, auf die ihre Interaktion sich auf die Risiken auswirken würden, bereitstellen. Die oben angeführten Anforderungen treffen nicht auf professionelle Kunden zu. Jedoch wird IBUK keinerlei solche Differenzierungen mit Ausnahme des unter Punkt 3 angeführten Falles vornehmen.

2. Anlegerschutzmaßnahmen hinsichtlich Differenzkontrakten („CFDs”): Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Produkt-Interventionsmaßnahmen hinsichtlich CFDs für Kleinanleger eingeführt. Die Maßnahmen umfassen: (i) Neue Leverage-Limits bei der Eröffnung einer Position, die sich je nach Volatilität des Basiswertes unterscheiden können; (ii) eine Margin-Glattstellungsregel auf einer Pro-Konto-Basis, die den Marginprozentsatz standardisiert, zu dem Anbieter verpflichtet sind, einen oder mehrere offene CFDs glattzustellen; (iii) Negativkapitalschutz auf einer Pro-Konto-Basis;
(iv) eine Einschränkung hinsichtlich der Anreize, die zum CFD-Handel geboten werden; und (v) ein standardisierter Risikowarnhinweis, einschließlich des Prozentsatzes an Verlusten, die Kleinanleger in den Konten des Anbieters erlitten haben. Die oben angeführten Anforderungen treffen nicht auf professionelle Kunden zu.

3. Kommunikation mit Kunden: Ein Unternehmen muss sicherstellen, dass seine Kommunikation mit allen Kunden gerecht abläuft und nicht irreführend ist. Jedoch ist es möglich, dass die Art und Weise, in der ein Unternehmen mit professionellen Kunden (über sich selbst, ihre Dienste und Produkte sowie ihre Vergütung) kommuniziert, sich von der Art und Weise unterscheidet, auf die das Unternehmen mit Kleinanlegern kommuniziert. Die Verpflichtungen eines Unternehmens im Hinblick auf das Ausmaß an Details, Medium und Zeitpunkt der Bereitstellung von Informationen unterscheidet sich jeweils davon, ob der Kunde ein Kleinanleger oder professioneller Kunde ist. Die Anforderung zur Lieferung bestimmter, Produkt-spezifischer Dokumente, wie z. B. Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KID) für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs) treffen nicht auf professionelle Kunden zu.

4. Abschreibungen im Value-Reporting: Ein Unternehmen, das ein Kleinanlegerkonto hält, das Positionen in gehebelten Finanzinstrumenten oder Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten enthält, muss den Kleinanleger darüber informieren, wenn der ursprüngliche Wert jedes Instruments um 10 Prozent an Wert verliert und danach in Vielfachen von 10 Prozent an Wert verliert. Die oben angeführten Anforderungen treffen nicht auf professionelle Kunden zu.

5. Angemessenheit: Bei der Überprüfung der Angemessenheit für nicht beratene Dienste ist es möglich, dass ein Unternehmen bestimmen muss, ob der Kunde über die notwendige Erfahrung und das Wissen verfügt, um die Risiken, die in Bezug auf das angebotene bzw. erfragte Produkt oder den Dienst involviert sind, zu verstehen. In Fällen, in denen solch eine Angemessenheitsüberprüfung in Bezug auf einen Kunden zutrifft, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass ein professioneller Kunde über die notwendige Erfahrung und das Wissen verfügt, um die Risiken zu verstehen, die in Bezug auf bestimmte Investmentservices, Transaktionen oder Arten von Transaktionen bzw. Produkten einhergehen, für die der Kunde als professioneller Kunde klassifiziert wird. Unternehmen sollten solche Vermutungen nicht über Kleinanleger anstellen und müssen daher bestimmen, ob ein Kleinanleger über das notwendige Ausmaß an Erfahrungen und Wissen verfügt oder nicht.
 

IBUK bietet nicht beratene Dienste an und ist nicht verpflichtet, Informationen zu erfragen oder den Überprüfungsverfahrungen für einen professionellen Kunden in Bezug auf die Überprüfung der Angemessenheit eines bestimmten Dienstes oder Produktes zu folgen, es sei denn, es handelt sich um einen Kleinanleger. Darüber hinaus ist IBUK nicht verpflichtet, professionellen Kunden Warnhinweise zu übermitteln, falls die Angemessenheit bezüglich eines bestimmten Dienstes oder Produktes nicht bestimmt werden kann. 

6. Haftungsausschluss: Die Fähigkeit von Unternehmen, jegliche Haftung gegenüber Kunden auszuschließen oder einzuschränken, ist gemäß FCA-Regeln bei Kleinanlegern strikter als bei professionellen Kunden.

7. Der Financial Services Ombudsman: Die Services des Financial Ombudsman Service im Vereinigten Königreich sind unter Umständen nicht für professionelle Kunden erhältlich, es sei denn, dass sie z. B. Verbraucher, Kleinunternehmen oder Personen, die außerhalb ihrer Branche, Geschäftstätigkeit, Gewerbes oder Berufes tätig sind.

8. Entschädigung: IBUK ist Mitglied des britischen Financial Services Compensation Scheme. Es ist möglich, dass Sie Entschädigungen aus diesem Programm beantragen können, falls IBUK nicht ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachkommen kann. Dies wird von der Art der Geschäftstätigkeit und der Umstände der Forderung abhängen; die Entschädigung ist ausschließlich für bestimmte Typen von Klägern und Forderungen in Bezug auf bestimmte Arten von Geschäftstätigkeiten erhältlich. Die Qualifikation für eine Entschädigung aus dem Programm wird gemäß Regeln bestimmt, die auf das Programm zutreffen.
 

Erneute Einstufung als professioneller Kunde

IBUK erlaubt ihren Retail-Kunden, einen Antrag auf erneute Einstufung als professioneller Kunde zu stellen. Kunden werden über ihre Kundenkategorie benachrichtigt und können diese jederzeit in der Kontoverwaltung unter „Einstellungen” > „Kontoeinstellungen” > „MiFID-Kundenkategorie” überprüfen. Auf demselben Bildschirm können Kunden ebenfalls die Änderung ihrer MiFID-Kategorie beantragen.

IBUK zieht eine erneute Kategorisierung von Retail-Kunden auf professionelle Kunden in zwei Fällen in Betrachtung:

1. Retail-Kunden können IBUK darüber benachrichtigen, dass sie der Meinung sind, dass sie gemäß FCA-Regeln als Per-Se-Professionals eingestuft hätten werden sollen, da mindestens eine der folgenden Bedingungen gültig ist:

(i) autorisiert oder reguliert, um in Finanzmärkten tätig zu sein; oder

(ii) ein großes Unternehmen, das zwei der folgenden Größenanforderungen auf Unternehmensbasis erfüllt:

(a) eine Bilanz in Höhe von insgesamt 20,000,000 EUR;
(b) Nettoumsatz in Höhe von 40,000,000 EUR;
(c) eigene Einlagen in Höhe von 2,000,000 EUR;

(iii) ein institutioneller Anleger, dessen Hauptaufgabe es ist, in Finanzinstrumente zu investieren. Dies umfasst Körperschaften, die sich auf die Verbriefung von Vermögenswerten oder sonstigen Finanztransaktionen spezialisieren.

2. IBUK kann Kunden als professionelle Kunden auf Antrag behandeln, falls IBUK auf der Basis einer Bewertung ihrer Expertise, Erfahrung und ihres Wissens angemessen sicherstellen kann, dass der Kunde angesichts der Art der beabsichtigten Transaktionen oder Dienste in der Lage ist, eigene Anlageentscheidungen zu treffen sowie einhergehende Risiken zu verstehen. Kunden, die nicht die Anforderungen treffen, um als Per-Se-Professional-Kunde kategorisiert zu werden, können weiterhin einen Antrag stellen, um als professionelle Kunden auf Antrag eingestuft zu werden.

Um solch eine erneute Einstufung zu erhalten, müssen Retail-Kunden beweisen, dass sie mindestens zwei (2) der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Innerhalb der letzten vier (4) Quartale hat der Kunde Transaktionen in Finanzinstrumenten von bedeutendem Ausmaß in einer durchschnittlichen Häufigkeit von zehn (10) pro Quartal durchgeführt.

Um das bedeutende Ausmaß zu bestimmen, berücksichtigt IBUK Folgendes:

a. Während der letzten vier Quartale erfolgten mindestens vierzig (40) Transaktionen; und
b. im Verlauf jedes der letzten vier (4) Quartale erfolgte mindestens eine (1) Transaktion; und
c. der gesamte Nennwert der ersten vierzig (40) Transaktionen der letzten vier (4) Quartale beträgt mehr als 200,000 EUR; und
d. das Konto weist einen Nettovermögenswert von mehr als 50,000 EUR auf.

Transaktionen in Spot-FX und nicht zugeteilten OTC-Metallen werden nicht für den Zweck dieser Berechnung in Betracht gezogen.

2. Der Kunde hält ein Portfolio an Finanzinstrumenten (einschließlich Barmittel), das mehr als 500,000 EUR (oder ein äquivalenter Betrag in einer anderen Währung) beträgt;

3. Der Kunde ist der einzige Kontoinhaber oder Trader eines Organisationskontos, der mindestens ein Jahr lang in einer professionellen Position in der Finanzbranche tätigt ist oder war, die Wissen zu den Produkten, die gehandelt werden, erfordert.

Nach der Überprüfung und Verifizierung der Informationen und bereitgestellten Belegsdokumente wird IBUK Kunden erneut einstufen, falls alle Bedingungen ausreichend erfüllt werden.

Kleinanleger, die erneut als professionelle Konten eingestuft werden möchten, müssen den Warnhinweis von IBUK lesen und verstehen, bevor der entsprechende Antrag übermitteln wird.

Erneute Einstufung als Retail-Kunde Professionelle Kunden können bei IBUK einen Antrag zur erneuten Einstufung als Kleinanleger auf derselben Seite der Kontoverwaltung bei IBUK stellen (unter „Einstellungen” > „Kontoeinstellungen” > „MiFID-Kundenkategorie”).

Mit Ausnahme von regulierten Körperschaften oder Fonds, die von Fondsverwaltern verwaltet werden, die als Per-Se-Professional-Kunden eingestuft werden, akzeptiert IBUK alle diese Anträge.

DIESE INFORMATION IST ALS HILFESTELLUNG FÜR KUNDEN GEDACHT, DIE IHR CLEARING ÜBER INTERACTIVE BROKERS AUSFÜHREN.
HINWEIS: DIE VORHERGEHENDE INFORMATION IST WEDER ALS UMFASSENDE, ENDGÜLTIGE NOCH VOLLSTÄNDIGE AUSLEGUNG DER RICHTLINIE GEDACHT, SONDERN ALS EINE ZUSAMMENFASSUNG DES ANSATZES VON IBUK IM HINBLICK AUF DIE EINSTUFUNGS- UND ERNEUTE EINSTUFUNGSRICHTLINIE FÜR KUNDENKATEGORIEN.