PRIIP-Verordnung

Die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Privatanleger und Versicherungsanlageprodukte - EU Nr. 1286/2014 („PRIIP-Verordnung” oder „PRIIP”) trat am 29. Dezember 2014 in Kraft und ihre Anforderungen wurden ab 1. Januar 2018 angewendet. Die Verordnung verpflichtet Produkthersteller zur Erstellung und Führung von Basisinformationsblättern (Key Information Documents, KIDs) und verpflichtet Personen, die für Privatanleger mit Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Beratungen zu PRIIPs anbieten oder verkaufen, zum besseren Vergleich und Verständnis der Produkte KIDS bereitzustellen.
 

Ziele der PRIIP-Verordnung.
Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 lautet eines der Hauptziele der Europäischen Kommission die Erhöhung des Verbraucherschutz sowie die Wiederherstellung des Vertrauens in Finanzmärkte.
 

Die Verordnung führt ein neues, standardisiertes Basisinformationsblatt (KID) ein, um für Privatanleger das Verständnis von PRIIPs zu erleichtern sowie die Vergleichbarkeit dieser Produkte zu verbessern. Bei einem PRIIP handelt es sich um ein beliebiges Investment, wo der an den Anleger zurückzuzahlende Betrag aufgrund der Abhängigkeit von Referenzwerten Schwankungen unterliegt. Zusätzliche Beispiele für PRIIPS umfassen Versicherungsprodukte, Optionen, Futures, CFDs, strukturierte Produkte u.s.w.

Bei der Vorschrift handelt es sich um Gesetzgebung zum Anlegerschutz, dessen Hauptziele wie folgt beschrieben werden können:

  • Erhöhung des Verständnisses sowie der Vergleichbarkeit ähnlicher Produkte, um Anlegern bei Anlageentscheidungen unter die Arme zu greifen.
  • Verbesserung der Transparenz sowie Stärkung des Vertrauens in den Privatanlegermarkt.
  • Förderung eines einzigen, europäischen Versicherungsmarktes.

Die Vorschrift soll durch die Festlegung eines standardmäßigen Formats und Inhalts für das KID zur Erreichung der oben genannten Ziele beitragen.

Was ist ein KID?
Ein KID ist ein dreiseitiges Dokument, das wichtige Informationen zum Produkt einschließlich einer allgemeinen Beschreibung, Kosten, Risiko-/Renditeprofils sowie möglichen Performance-Szenarien enthält.
 

Für wen gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt sowohl für PRIIP-Hersteller als auch Distributoren. Der Produkthersteller ist für die Erstellung und Führung des Dokuments verantwortlich. Alle Finanzintermediäre oder Distributoren, die Beratung zu PRIIPs an Privatanleger verkaufen oder anbieten bzw. eine Kauforder für ein PRIIP von einem Privatanleger erhalten, müssen dem Anleger ein KID bereitstellen. Dies bezieht sich ebenfalls auf reine Online-Ausführungsumgebungen.
 

Wer sollte ein KID erhalten?
Privatanleger mit Wohnsitz in der EWR sollten ein KID erhalten bevor sie in ein PRIIP investieren. Falls beim Hersteller kein KID erhältlich ist, wird das PRIIP im Hinblick auf Handelsgeschäfte für EWR-Retailkunden eingeschränkt.
 

Auswirkungen für Interactive Brokers:
Um den Anforderungen der PRIIP-Verordnung nachzukommen, wird IB UK soweit erforderlich über eine Website („PRIIP-KID-Angebotsseite”) KIDS bereitstellen.
 

Wo ist die PRIIP-KID-Angebotsseite zugänglich?
Die KIDs sind von ihrer eigenen PRIIP-KID-Landingpage aus zugänglich. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auf die KIDs zugreifen können. Sie sind über die IB-Trader Workstation („TWS”), die IBKR-Website sowie Client Portal verfügbar.

 1. Zugriff auf KIDs über die TWS:

  • Melden Sie sich in der TWS an
  • Machen Sie einen Rechtsklick auf das Symbol des Produktes, dessen KID Sie erhalten möchten.
  • Wählen Sie unter „Finanzinstrument-Info” „Details” aus.

 

  • Von der Seite „Kontraktdetails” aus können Sie den PRIIP-KID-Link auswählen. Daraufhin werden Sie zu unserer PRIIP-KID-Angebotsseite im Client Portal weitergeleitet.

 

  2. Zugriff auf KIDs über die IB-Website:

  • Öffnen Sie den Tab Handel und wählen Sie Produktliste aus.

  • Wählen Sie dort die Produktliste aus. Wählen Sie die Art des Derivats, die Region sowie die Börse des Produkts, für das Sie Kontraktinformationen finden möchten, aus.

  • Wählen Sie das Produkt, dessen KID Sie sehen möchten, aus. Danach werden Sie zur Seite „Kontraktdetails” weitergeleitet.

  • Von der Seite „Kontraktdetails” aus können Sie, wie oben angezeigt, den PRIIP-KID-Link auswählen, wonach Sie zu unserer PRIIP-KID-Angebotsseite im Client Portal weitergeleitet werden.

 3. Zugriff auf KIDs über Client Portal:

  • Melden Sie sich beim Client Portal an.
  • Klicken Sie auf die Option Hilfe (?) und anschließend auf Kundendienst. 

  • Wählen Sie im Abschnitt Informationen und Instrumente PRIIP-KID aus; und Sie werden zu unserer PRIIP-KID-Angebotsseite weitergeleitet.