Änderungsanforderungen für SEC-13D- und 13G-Einreichungen

Einleitung

Der folgende Artikel soll einen Überblick über die Änderungsanforderungen der Abschnitte 13(d) und 13(g) der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) geben. Der Überblick ist allgemeiner Natur, und Leser werden dazu angehalten, die spezifischen Vorschriften zu überprüfen und/oder einen Compliance-Experten zu konsultieren, um die Anwendbarkeit auf ihre spezielle Situation zu bestimmen.

 

Änderungsanforderungen bei 13D-Einreichungen

Gemäß Regel 13d-2 des Securities Exchange Act von 1934 (der „Act“) sind Sie verpflichtet, Schedule 13D unverzüglich, d. h. innerhalb von zwei Werktagen, zu ändern, wenn wesentliche Änderungen der in einem Schedule 13D offengelegten Informationen eintreten. Eine wesentliche Änderung umfasst jede wesentliche Erhöhung oder Verringerung des Prozentsatzes der Klasse von Wertpapieren, die Sie als „wirtschaftliches Eigentum“ betrachten. Wenn Sie z. B. mehr als 5% der Aktien eines Emittenten verwalten und sich der verwaltete Prozentsatz um mehr als 1% erhöht oder verringert (sei es durch eine Transaktion oder ein anderes Ereignis), müssen Sie Ihre 13D-Einreichung ändern.

Sie müssen weiterhin entsprechende Änderungen vornehmen, solange Sie weiterhin mehr als 5% einer Klasse von stimmberechtigten Aktien eines Emittenten verwalten. Wenn Sie unter die 5%-Schwelle fallen, müssen Sie eine (letzte) Änderung vornehmen und die SEC darüber informieren.

Es gibt auch andere Umstände, die als wesentliche Änderung gelten, die eine Änderung erfordern. Wenn Sie z. B. Optionsscheine erwerben, die nicht innerhalb von 60 Tagen ausübbar sind, müssen Sie möglicherweise dennoch Schedule 13D ändern, um Ihre Pläne bezüglich des Erwerbs zusätzlicher Wertpapiere und damit verbundener Verträge zu überarbeiten, auch wenn sich die Menge der von Ihnen verwalteten stimmberechtigten Aktien noch nicht geändert hat.

 

 

Änderungsanforderungen bei 13G-Einreichungen

Qualifizierte institutionelle Anleger, einschließlich Anlageberater, die bei der SEC oder einem Bundesstaat registriert sind, müssen ihren Schedule 13G innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende des ersten Mal, wenn ihr „wirtschaftliches Eigentum“ 10% der Aktienklasse am Monatsende überschreitet, ändern.

Danach müssen qualifizierte institutionelle Anleger ihr Schedule 13G innerhalb von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt ändern, an dem ihr „wirtschaftliches Eigentum“ um mehr als 5% der Wertpapierklasse gegenüber dem Bestand am vorherigen Monatsende steigt oder sinkt.

Qualifizierte institutionelle Anleger müssen außerdem innerhalb von 10 Kalendertagen ein Schedule 13D einreichen, nachdem sie nicht mehr berechtigt sind, ein Schedule 13G statt eines Schedule 13D einzureichen.

Darüber hinaus müssen passive Anleger, die wirtschaftliche Eigentümer von weniger als 20% eines Wertpapiers sind, ihr Schedule 13G unverzüglich, innerhalb von zwei Geschäftstagen, ändern, nachdem sie wirtschaftliches Eigentum an mehr als 10% der Klasse von Wertpapieren erworben haben, und danach innerhalb von zwei Geschäftstagen, nachdem sie ihr Eigentum um mehr als 5% erhöht oder verringert haben.

Sie müssen auch eine jährliche Änderung des 13G einreichen, wenn es irgendwelche - unwesentlichen oder wesentlichen - Änderungen an Ihrem eingereichten 13G gegeben hat. Dies muss innerhalb von 45 Tagen nach Jahresende erfolgen. Sie müssen keine Änderung einreichen, wenn es keine Änderungen an den eingereichten Informationen gab oder wenn die einzige Änderung im Prozentsatz der besessenen Wertpapiere ausschließlich aus einer Änderung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien resultiert.

 

 

 

Wichtige Hinweise

 

· Sie sollten Ihre Verpflichtungen zur Einreichung von Schedule 13D und 13G unabhängig überprüfen. Es gibt viele faktische Festlegungen, die sich darauf auswirken können, ob Sie eine Einreichung vornehmen oder eine frühere Einreichung ändern müssen, welches Schedule Sie einreichen (oder ändern) müssen und wann Sie Ihre Einreichung vornehmen müssen.

 

· Interactive Brokers wird Sie nach bestem Bemühen nur dann benachrichtigen, wenn Sie bestimmte Schwellenwerte (5%, 10%, 20%) überschreiten oder eine wesentliche Änderung des von Ihnen verwalteten Aktienanteils eintritt. Es kann andere Situationen geben, die die Einreichung eines Schedule 13D oder 13G erforderlich machen, für die Sie keine Benachrichtigung von Interactive Brokers erhalten werden.

 

· Sie sollten die Bestände bestimmter Klassen von Aktienwerten des Emittenten in den von Ihnen verwalteten Konten überwachen, um die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen zur Einreichung und Änderung von Schedule 13D oder 13G sicherzustellen.

 

· Die Bekanntmachungen umfassen nicht (und werden auch nicht berücksichtigt) bestimmte Wertpapiere, die üblicherweise nicht über Interactive Brokers gehandelt werden, nämlich Aktien in:

a. einer Versicherungsgesellschaft, die registriert werden müsste, mit Ausnahme der Freistellung von der Registrierung in Abschnitt 12(g)(2)(G) des Act;

b. einer geschlossenen Investmentgesellschaft, die gemäß des Investment Company Act von 1940 registriert ist; oder

c. eine Native Corporation gemäß Abschnitt 1639c(d)(6) von Titel 43.

Sie sollten daher Ihre Bestände an solchen Wertpapieren gesondert ausweisen und analysieren, um Abschnitt 13(d) des Gesetzes einzuhalten.

 

· Die versendeten Warnungen basieren ausschließlich auf dem wirtschaftlichen Eigentum an den relevanten Wertpapieren des jeweils identifizierten Beraters. Sie berücksichtigen keine Gruppenaggregationsregeln, die gelten können, wenn zwei oder mehr Personen vereinbaren, zum Zweck des Erwerbs, des Besitzes, der Abstimmung oder der Veräußerung von Aktien eines Emittenten gemeinsam zu handeln.

 

· Die gesendeten Warnungen beziehen sich ausschließlich auf Bestände in Konten, die bei Interactive Brokers geführt werden, und nicht auf anderweitig geführte Konten. Sie sollten jedoch alle Konten, die Sie anderswo führen, bei der Entscheidung berücksichtigen, ob Sie ein Schedule 13D oder 13G einreichen oder ändern müssen und welche Informationen Sie in diese Schedules aufnehmen müssen.

 

· Die gesendeten Warnmeldungen berücksichtigen nicht Ihre Verpflichtung zur Einreichung von Schedule 13D oder 13G, die vor dem Datum der Implementierung dieses Melde-Programms durch Interactive Brokers entstanden sind.
 

· Die Daten, die wir von unserem Datenanbieter über US-Micro-Cap-Wertpapiere - im Allgemeinen OTC-gelistete Aktien sowie Nasdaq- oder NYSE-American-Aktien mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 300 Millionen USD, die unter 5 USD pro Aktie gehandelt werden, erhalten, sind nicht durchgängig zuverlässig, daher haben wir diese Wertpapiere aus diesem Programm entfernt. Infolgedessen werden Sie keine Schedule 13D/13G-Warnungen erhalten, wenn Sie in die Nähe von Schwellenwerten kommen oder diese überschreiten, die Einreichungspflichten in Bezug auf US-Micro-Cap-Wertpapiere auslösen. Sie sollten Ihre Beteiligungen in US-Micro-Cap-Aktien separat überprüfen, um vergleichbare Meldepflichten für solche Beteiligungen festzustellen.

 

 

Zusätzliche Informationen

Für weitere Informationen zu Schedules 13D und 13G besuchen Sie bitte die SEC-Website unter:

http://www.sec.gov/answers/sched13.htm und

https://www.sec.gov/divisions/corpfin/guidance/reg13d-interp.htm