Einreichungsanforderungen gemäß SEC-Abschnitten 13(d) und 13(g)

Einleitung

Der folgende Artikel soll einen Überblick über die Einreichungsanforderungen der Abschnitte 13(d) und 13(g) der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) geben. Der Überblick ist allgemeiner Natur, und Leser werden dazu angehalten, die spezifischen Vorschriften zu überprüfen und/oder einen Compliance-Experten zu konsultieren, um die Anwendbarkeit auf ihre spezielle Situation zu bestimmen.

Hintergrund zu Schedules 13D und 13G

Diese Regeln gelten für jeden, der gemäß der Definition im Act als „wirtschaftlicher Eigentümer“ von Section-12-Wertpapieren angesehen wird. Dies schließt im Allgemeinen Aktien ein, die Sie besitzen oder verwalten. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass Sie für die Zwecke von Abschnitt 13(d) ein Wertpapier „wirtschaftlich besitzen“, wenn Sie entweder direkt oder indirekt Folgendes haben:
• Die Befugnis, über ein Wertpapier abzustimmen oder dessen Abstimmung zu leiten;
• Die Befugnis, über ein Wertpapier zu verfügen oder die Verfügung über ein Wertpapier anzuordnen; oder
• Das Recht, innerhalb von 60 Tagen durch die Ausübung einer Option oder eines Optionsscheins oder die Ausübung eines Umtauschrechts bei einem wandelbaren Wertpapier „wirtschaftliches Eigentum“ an einem solchen Wertpapier zu erwerben.

Um festzustellen, ob Sie „wirtschaftlicher Eigentümer“ von mehr als 5% einer Klasse von Wertpapieren sind, messen Sie den Betrag, der als „wirtschaftliches Eigentum“ gilt, an der Gesamtzahl der ausstehenden Wertpapiere dieser Klasse. Sie können sich auf den letzten bei der SEC eingereichten Quartals- oder Jahresbericht (10-Q oder 10-K) des Emittenten und jeden später eingereichten aktuellen Bericht (Formular 8-K) stützen, um die Anzahl der ausstehenden Aktien zu ermitteln. Sie müssen alle Beteiligungspapiere, die Sie innerhalb von 60 Tagen durch die Umwandlung oder Ausübung von Optionen, Optionsscheinen oder anderen als ausstehende Aktien erhalten, in diese Berechnung einbeziehen. Sie müssen jedoch ähnliche, nicht ausgeübte oder umgewandelte Aktien, die von einer anderen Person gehalten werden, nicht einbeziehen.
 

 

Welche Einreichungen Sie machen müssen

Ihre erste Schedule-13D-Einreichung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Handelsdatum erfolgen, an dem Sie die 5%-Schwelle erstmals überschritten haben. Die Angaben in Schedule 13D müssen bis zum Datum der Einreichung aktuell sein.

Schedule-13D-Einreichungen müssen außerdem innerhalb von zwei Geschäftstagen geändert werden, um alle wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen. Dazu gehören der Erwerb oder die Veräußerung von 1% oder mehr der gemeldeten Wertpapiere oder wesentliche Änderungen in Bezug auf Ihre Absicht, den Emittenten zu kontrollieren.

Einige Händler können anstelle eines 13D einen verkürzten Antrag, genannt 13G, einreichen. Diese Option steht passiven Anlegern zur Verfügung, die weniger als 20% des Wertpapiers besitzen, oder befreiten Anlegern, die mehr als 5% der Aktien eines Emittenten vor der Registrierung der Wertpapierklasse durch den Emittenten besitzen. Darüber hinaus können bei der SEC oder in einem Bundesstaat registrierte Berater nur dann einen Schedule 13G einreichen, wenn sie die betreffenden Wertpapiere im Rahmen des normalen Beratungsgeschäfts der Firma erworben haben und nicht zum Zweck oder mit der Wirkung, die Kontrolle über den Emittenten zu beeinflussen. Außerdem muss der Berater jeden Kontoinhaber, in dessen Namen er mehr als 5% der relevanten Beteiligungspapiere hält, über seine potenzielle Meldepflicht informiert haben. Für die erstmalige und geänderte Einreichung von Schedule 13G gelten sehr spezifische Schwellenwerte und Fristen.
 

 

Wichtige Hinweise

• Bitte denken Sie daran, dass Ihre Kunden und die direkten und direkten Kontrollpersonen Ihrer Firma (zu denen Partner, Aktionäre und Muttergesellschaften gehören können) ihre eigenen unabhängigen Berichtspflichten haben können.

• Sie sollten Ihre Verpflichtungen zur Einreichung von Schedule 13D und 13G unabhängig überprüfen. Es gibt viele faktische Festlegungen, die sich darauf auswirken können, ob Sie eine Einreichung vornehmen oder eine frühere Einreichung ändern müssen, welches Schedule Sie einreichen (oder ändern) müssen und wann Sie Ihre Einreichung vornehmen müssen.

Interactive Brokers wird Sie nach bestem Bemühen nur dann benachrichtigen, wenn Sie bestimmte Schwellenwerte (5%, 10%, 20%) überschreiten oder eine wesentliche Änderung des von Ihnen verwalteten Aktienanteils eintritt. Es kann andere Situationen geben, die die Einreichung eines Schedule 13D oder 13G erforderlich machen, für die Sie keine Benachrichtigung von Interactive Brokers erhalten werden.

Interactive Brokers senden Ihnen nur eine Ersteinreichungsmeldung für jeden Schwellenwert, den Sie überschreiten. Wir senden Ihnen nur dann erneut eine Benachrichtigung zur Ersteinreichung, wenn Sie einen der drei Schwellenwerte (5%, 10% oder 20%) überschreiten, der höher ist als der Schwellenwert, den Sie zuvor überschritten haben (d. h. wir werden Ihnen nicht mitteilen, dass Sie die 5%-Schwelle überschritten haben, wenn Sie bereits die 10%-Schwelle überschritten haben). Überwachen Sie daher bitte laufend Ihre Positionen und nehmen Sie die entsprechenden Einreichungen vor, nachdem Sie eine Ersteinreichung oder Änderungsmitteilung erhalten haben.

Sie sollten die Bestände bestimmter Klassen von Aktienwerten des Emittenten in den von Ihnen verwalteten Konten überwachen, um die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen zur Einreichung und Änderung von Schedule 13D oder 13G sicherzustellen.

• Die Bekanntmachungen umfassen nicht (und werden auch nicht berücksichtigt) bestimmte Wertpapiere, die üblicherweise nicht über Interactive Brokers gehandelt werden, nämlich Aktien in:

a. einer Versicherungsgesellschaft, die registriert werden müsste, mit Ausnahme der Freistellung von der Registrierung in Abschnitt 12(g)(2)(G) des Act;

b. einer geschlossenen Investmentgesellschaft, die gemäß des Investment Company Act von 1940 registriert ist; oder

c. eine Native Corporation gemäß Abschnitt 1639c(d)(6) von Titel 43.

Sie sollten daher Ihre Bestände an solchen Wertpapieren gesondert ausweisen und analysieren, um Abschnitt 13(d) des Gesetzes einzuhalten.

• Die versendeten Warnungen basieren ausschließlich auf dem wirtschaftlichen Eigentum an den relevanten Wertpapieren des jeweils identifizierten Beraters. Die Warnmeldungen berücksichtigen keine Gruppenaggregationsregeln, die gelten können, wenn zwei oder mehr Personen vereinbaren, zum Zweck des Erwerbs, des Besitzes, der Abstimmung oder der Veräußerung von Aktien eines Emittenten gemeinsam zu handeln.

Die gesendeten Warnungen beziehen sich ausschließlich auf Bestände in Konten, die bei Interactive Brokers geführt werden, und nicht auf anderweitig geführte Konten. Sie sollten jedoch alle Konten, die Sie anderswo führen, bei der Entscheidung berücksichtigen, ob Sie ein Schedule 13D oder 13G einreichen oder ändern müssen und welche Informationen Sie in diese Schedules aufnehmen müssen.

• Die gesendeten Warnmeldungen berücksichtigen nicht Ihre Verpflichtung zur Einreichung von Schedule 13D oder 13G, die vor dem Datum der Implementierung dieses Melde-Programms durch Interactive Brokers entstanden sind.

• Die Daten, die wir von unserem Datenanbieter über US-Micro-Cap-Wertpapiere - im Allgemeinen OTC-gelistete Aktien sowie Nasdaq- oder NYSE-American-Aktien mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 300 Millionen USD, die unter 5 USD pro Aktie gehandelt werden, erhalten, sind nicht durchgängig zuverlässig, daher haben wir diese Wertpapiere aus diesem Programm entfernt. Infolgedessen werden Sie keine Schedule 13D/13G-Warnungen erhalten, wenn Sie in die Nähe von Schwellenwerten kommen oder diese überschreiten, die Einreichungspflichten in Bezug auf US-Micro-Cap-Wertpapiere auslösen. Sie sollten Ihre Beteiligungen in US-Micro-Cap-Aktien separat überprüfen, um vergleichbare Meldepflichten für solche Beteiligungen festzustellen.
 

Zusätzliche Informationen

Für weitere Informationen zu Schedules 13D und 13G besuchen Sie bitte die SEC-Website unter:

http://www.sec.gov/answers/sched13.htm  und 

https://www.sec.gov/divisions/corpfin/guidance/reg13d-interp.htm
 

Interactive Brokers Ireland Limited – MiFID Categorisation

Introduction
 
The European Union legislative act known as the Markets in Financial Instruments Directive, or MiFID, as amended by MiFID II, requires Interactive Brokers Ireland Limited (IBIE) to classify each Client according to their knowledge, experience and expertise: "Retail", "Professional" or "Eligible Counterparty". 
 
In accordance with MiFID II rules, IBIE categorises most clients as Retail clients, providing them with a higher degree of protection.
 
Only those clients that are either regulated entities or funds managed by regulated fund managers, are categorised as Per Se Professional Clients.
 
The main differences in regulatory protections afforded to Professional Clients as compared with Retails Clients are:
 
1. Description of the nature and risks of packaged investments: A firm that offers an investment service with another service or product or as a condition of the same agreement with a retail client must: (i) inform retail clients if the risks resulting from the agreement are likely to be different from the risks associated with the components when taken separately; and (ii) provide retail clients with an adequate description of the different components of the agreement and the way in which its interaction modifies the risks. The above requirements do not apply in respect of professional clients. However, IBIE will not make such differentiation apart from the case specified under point 3 below.
 
2. Investor protection measures on the provision of Contracts for Differences (“CFDs”): The European Securities and Markets Authority (“ESMA”) introduced product intervention measures on the provision of CFDs to retail investors. The measures include: (i) New leverage limits on the opening of a position, which vary according to the volatility of the underlying; (ii) A margin close out rule on a per account basis that standardises the percentage of margin at which providers are required to close out one or more open CFDs; (iii) Negative balance protection on a per account basis;
(iv) A restriction on the incentives offered to trade CFDs; and (v) A standardised risk warning, including the percentage of losses on a CFD provider’s retail investor accounts. The above requirements do not apply in respect of professional clients.
 
3. Communication with clients: A firm must ensure that its communications with all clients are fair, clear and not misleading. However, the way in which a firm may communicate with professional clients (about itself, its services and products, and its remuneration) may be different from the way in which the firm communicates with retail clients. A firm’s obligations in respect of the level of details, medium and timing of the provision of information are different depending on whether the client is a retail or professional client. The requirements to deliver certain product-specific documents, such as Key Information Documents (“KID”) for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (“PRIIPs”), are not applied to professional clients.
 
4. Depreciation in value reporting: A firm that holds a retail client account that includes positions in leveraged financial instruments or contingent liability transactions must inform the retail client, where the initial value of each instrument depreciates by 10 per cent and thereafter at multiples of 10 per cent. The above requirements do not apply in respect of professional clients.
 
5. Appropriateness: When assessing appropriateness for non-advised services, a firm may be required to determine whether the client has the necessary experience and knowledge in order to understand the risks involved in relation to the product or service offered or demanded. Where such an appropriateness assessment requirement applies in respect of a client, the firm may assume that a professional client has the necessary experience and knowledge in order to understand the risks involved in relation to those particular investment services or transactions, or types of transaction or product, for which the client is classified as a professional client. A firm may not make such an assumption for a retail client and must determine that a retail client does have the necessary level of experience and knowledge.  
 
IBIE provides non-advised services and is not required to request information or adhere to the assessment procedures for a professional client when assessing the appropriateness of a given service or product as with a retail client, and IBIE may not be required to give warnings to the professional client if it cannot determine appropriateness with respect to a given service or product. 
 
6. The Financial Services and Pensions Ombudsman (FSPO): The services of the FSPO in Ireland may not be available to professional clients, unless they are, for example, a consumer, or a limited company, sole trader, a trust, a club, a charity or a partnership, subject to certain turnover limitations.
 
7. Compensation: IBIE is a member of the Irish Investor Compensation Scheme. You may be entitled to claim compensation from that scheme if IBIE cannot meet its obligations to you. This will depend on the type of business and the circumstances of the claim; compensation is only available for certain types of claimants and claims in respect of certain types of business. Eligibility for compensation from the scheme is determined under the rules applicable to the scheme.
 
Re-categorisation as Professional Client
 
IBIE allows its Retail Clients to request to be re-categorised as Professional Clients. Clients are notified of their Client Category and can check it at any time from Account Management, under Settings> Account Settings> MiFID Client Category. From this same screen, Clients can also request to change their MiFID Category.
 
IBIE will consider re-categorising Retail Clients to Professional Clients in two instances:
 
1. Per Se Professional Clients can notify IBIE that they consider that they should have been categorised as Per Se Professionals under the MiFID II rules, because at least one of the following conditions applies:

(i) authorised or regulated to operate in the financial markets; or

(ii) a large undertaking meeting two of the following size requirements on a company basis:

(a) balance sheet total of EUR 20,000,000;
(b) net turnover of EUR 40,000,000;
(c) own funds of EUR 2,000,000;

(iii) an institutional investor whose main activity is to invest in financial instruments. This includes entities dedicated to the securitisation of assets or other financing transactions.
 
2. IBIE may treat Clients as Elective Professional Clients if, based on an assessment of the Client’s expertise, experience, and knowledge, IBIE is reasonably assured that, in light of the nature of the transactions or services envisaged, the Client is capable of making its own investment decisions and understand the risks involved. Clients who do not meet the requirements to be categorised as Per Se Professional Clients can still request to be categorised as Elective Professional Clients.
 
To obtain such re-categorisation, Retail Clients must provide evidence that they satisfy at least two (2) of the following criteria:
 
1. Over the last four (4) quarters, the Client conducted trades in financial instruments in significant size at an average frequency of ten (10) per quarter.
 
To determine the significant size IBIE considers the following:
 
a. During the last four quarters, there were at least forty (40) trades; and
b. During each of the last four (4) quarters, there was at least one (1) trade; and
c. The total notional value of the top forty (40) trades of the last four (4) quarters is greater than EUR 200,000; and
d. The account has a net asset value greater than EUR 50,000.
 
Trades in Spot FX are not considered for the purpose of this calculation.
 
2. The Client holds a portfolio of financial instruments (including cash) that exceeds EUR 500,000 (or equivalent);
 
3. The Client is an individual accountholder or a trader of an organisation account who works or has worked in the financial sector for at least one year in a professional position which requires knowledge of products it trades in.
 
Upon review and verification of the information and supporting evidence provided, IBIE will re-categorise clients if all relevant conditions are met to satisfaction.

Retail Clients requesting to be re-categorised as Professional Accounts must read and understand the warning provided by IBIE before the relevant request is submitted.
 
Re-categorisation as Retail Client
 
Professional Clients can request IBIE to be re-categorised as Retail Clients, from the same Account Management page described above (under Settings> Account Settings> MiFID Client Category).
 
With the sole exception of regulated entities or funds managed by regulated fund managers, which are categorised as Per Se Professional Clients, IBIE accepts all such requests.
 
THIS INFORMATION IS GUIDANCE FOR INTERACTIVE BROKERS FULLY DISCLOSED CLEARED CUSTOMERS ONLY.
NOTE: THE INFORMATION ABOVE IS NOT INTENDED TO BE A COMPREHENSIVE, EXHAUSTIVE NOR A DEFINITIVE INTERPRETATION OF THE REGULATION, BUT A SUMMARY OF IBIE’s APPROACH TO CLIENT CATEGORISATION AND RE-CATEGORISATION POLICY.
 

Interactive Brokers Central Europe Zrt. – MiFID Categorisation

Introduction

The European Union legislative act known as the Markets in Financial Instruments Directive, or MiFID, as amended by MiFID II, requires Interactive Brokers Central Europe Zrt. (IBCE) to classify each Client according to their knowledge, experience and expertise: "Retail", "Professional" or "Eligible Counterparty". 
 
In accordance with MiFID II rules, IBCE categorises most clients as Retail clients, providing them with a higher degree of protection.
 
Only those clients that are either regulated entities or funds managed by regulated fund managers, are categorised as Per Se Professional Clients.
 
The main differences in regulatory protections afforded to Professional Clients as compared with Retails Clients are:
 
1. Description of the nature and risks of packaged investments: A firm that offers an investment service with another service or product or as a condition of the same agreement with a retail client must: (i) inform retail clients if the risks resulting from the agreement are likely to be different from the risks associated with the components when taken separately; and (ii) provide retail clients with an adequate description of the different components of the agreement and the way in which its interaction modifies the risks. The above requirements do not apply in respect of professional clients. However, IBCE will not make such differentiation apart from the case specified under point 3 below.
 
2. Investor protection measures on the provision of Contracts for Differences (“CFDs”): The European Securities and Markets Authority (“ESMA”) introduced product intervention measures on the provision of CFDs to retail investors. The measures include: (i) New leverage limits on the opening of a position, which vary according to the volatility of the underlying; (ii) A margin close out rule on a per account basis that standardises the percentage of margin at which providers are required to close out one or more open CFDs; (iii) Negative balance protection on a per account basis;
(iv) A restriction on the incentives offered to trade CFDs; and (v) A standardised risk warning, including the percentage of losses on a CFD provider’s retail investor accounts. The above requirements do not apply in respect of professional clients.
 
3. Communication with clients: A firm must ensure that its communications with all clients are fair, clear and not misleading. However, the way in which a firm may communicate with professional clients (about itself, its services and products, and its remuneration) may be different from the way in which the firm communicates with retail clients. A firm’s obligations in respect of the level of details, medium and timing of the provision of information are different depending on whether the client is a retail or professional client. The requirements to deliver certain product-specific documents, such as Key Information Documents (“KID”) for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (“PRIIPs”), are not applied to professional clients.
 
4. Depreciation in value reporting: A firm that holds a retail client account that includes positions in leveraged financial instruments or contingent liability transactions must inform the retail client, where the initial value of each instrument depreciates by 10 per cent and thereafter at multiples of 10 per cent. The above requirements do not apply in respect of professional clients.
 
5. Appropriateness: When assessing appropriateness for non-advised services, a firm may be required to determine whether the client has the necessary experience and knowledge in order to understand the risks involved in relation to the product or service offered or demanded. Where such an appropriateness assessment requirement applies in respect of a client, the firm may assume that a professional client has the necessary experience and knowledge in order to understand the risks involved in relation to those particular investment services or transactions, or types of transaction or product, for which the client is classified as a professional client. A firm may not make such an assumption for a retail client and must determine that a retail client does have the necessary level of experience and knowledge.  
 
IBCE provides non-advised services and is not required to request information or adhere to the assessment procedures for a professional client when assessing the appropriateness of a given service or product as with a retail client, and IBCE may not be required to give warnings to the professional client if it cannot determine appropriateness with respect to a given service or product. 
 
6. Compensation: IBCE is a member of the Hungarian Investor Protection Funds. Retail Clients may be entitled to claim compensation from the Fund in the event that i/ the Central Bank of Hungary initiates liquidation proceedings of IBCE or ii/ a court orders the liquidation of IBCE. The compensation provided by the Fund cover claims arising from contracts entered into within the agreement with IBCE of brokerage activity, securities custody, securities account management and client account management activities performed by IBCE. Eligibility for compensation from the Fund is determined under the rules applicable to the scheme.
 
Re-categorisation as Professional Client
 
IBCE allows its Retail Clients to request to be re-categorised as Professional Clients. Clients are notified of their Client Category and can check it at any time from Account Management, under Settings> Account Settings> MiFID Client Category. From this same screen, Clients can also request to change their MiFID Category.
 
IBCE will consider re-categorising Retail Clients to Professional Clients in two instances:
 
1. Per Se Professional Clients can notify IBCE that they consider that they should have been categorised as Per Se Professionals under the MiFID II rules, because at least one of the following conditions applies:

(i) authorised or regulated to operate in the financial markets; or

(ii) a large undertaking meeting two of the following size requirements on a company basis:

(a) balance sheet total of EUR 20,000,000;
(b) net turnover of EUR 40,000,000;
(c) own funds of EUR 2,000,000;

(iii) an institutional investor whose main activity is to invest in financial instruments. This includes entities dedicated to the securitisation of assets or other financing transactions.
 
2. IBCE may treat Clients as Elective Professional Clients if, based on an assessment of the Client’s expertise, experience, and knowledge, IBCE is reasonably assured that, in light of the nature of the transactions or services envisaged, the Client is capable of making its own investment decisions and understand the risks involved. Clients who do not meet the requirements to be categorised as Per Se Professional Clients can still request to be categorised as Elective Professional Clients.
 
To obtain such re-categorisation, Retail Clients must provide evidence that they satisfy at least two (2) of the following criteria:
 
1. Over the last four (4) quarters, the Client conducted trades in financial instruments in significant size at an average frequency of ten (10) per quarter.
 
To determine the significant size IBCE considers the following:
 
a. During the last four quarters, there were at least forty (40) trades; and
b. During each of the last four (4) quarters, there was at least one (1) trade; and
c. The total notional value of the top forty (40) trades of the last four (4) quarters is greater than EUR 400,000; and
d. The account has a net asset value greater than EUR 50,000.
 
Trades in Spot FX are not considered for the purpose of this calculation.
 
2. The Client holds a portfolio of financial instruments (including cash) that exceeds EUR 500,000 (or equivalent);
 
3. The Client is an individual accountholder or a trader of an organisation account who works or has worked in the financial sector for at least one year in a professional position which requires knowledge of products it trades in.
 
Upon review and verification of the information and supporting evidence provided, IBCE will re-categorise clients if all relevant conditions are met to satisfaction.

Retail Clients requesting to be re-categorised as Professional Accounts must read and understand the warning provided by IBCE before the relevant request is submitted.
 
Re-categorisation as Retail Client
 
Professional Clients can request IBCE to be re-categorised as Retail Clients, from the same Account Management page described above (under Settings> Account Settings> MiFID Client Category).
 
With the sole exception of regulated entities or funds managed by regulated fund managers, which are categorised as Per Se Professional Clients, IBCE accepts all such requests.
 
THIS INFORMATION IS GUIDANCE FOR INTERACTIVE BROKERS FULLY DISCLOSED CLEARED CUSTOMERS ONLY.
NOTE: THE INFORMATION ABOVE IS NOT INTENDED TO BE A COMPREHENSIVE, EXHAUSTIVE NOR A DEFINITIVE INTERPRETATION OF THE REGULATION, BUT A SUMMARY OF IBCE’s APPROACH TO CLIENT CATEGORISATION AND RE-CATEGORISATION POLICY.
 

FAQs zum Brexit

Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Brexit, einschließlich zur Kontoübertragung auf einen unserer europäischen Broker sowie die Verwendung Ihres Kontos nach dem Transfer.

Beginnen Sie, indem Sie nachstehend die IBKR-Körperschaft auswählen, bei der Ihr Konto nach dem Brexit gehalten wird.

FAQs - Brexit

Answers to the most commonly asked questions relating to Brexit, including the transfer of an account to one of our European brokers and account operation following the transfer can be found through this page.

To start, select the IBKR entity below that your account will be maintained with post-Brexit.

FAQs: Kontoübertragung an IBCE nach dem Brexit

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBCE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

 

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Diese FAQs bauen auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als („ursprüngliche FAQs“) bezeichnet, da sie neue Informationen enthalten und wir Sie daher bitten, sie sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesen FAQs und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesen FAQs enthalten sind.

 

Thema: 

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt. 

  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt. 

 

ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER

 1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?

Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBKR UK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC(“IBLLC”).  Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihren Pass verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss. 

 

2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?

Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Ungarn gegründet, und zwar Interactive Brokers Central Europe Zrt.  (“IBCE”).  Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBCE übertragen werden.  n anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBCE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).

 

3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden? 

Wir werden Sie vor dem vorgeschlagenen Transfer nochmals kontaktieren. 

 

4. Wer ist IBCE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?

IBCE, ein Anlageserviceanbieter, ist von der Central Bank of Hungary lizenziert und genehmigt.  Der regulatorische Status und das Profil von IBCE ist dem von IBUK sehr ähnlich.  Dies liegt daran, dass sowohl IBCE als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sind. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen. 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBUK und IBLLC gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBCE gelten werden.  Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details. 

 

5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBCE? 

Interactive Brokers Central Europe Zrt. ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 01-10-141029) und ist im Unternehmensregister des  Metropolitan Court of Registration eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075.

 

6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBCE und wie lauten ihre Kontaktdetails? 

Die Central Bank of Hungary wird die zuständige Aufsichtsbehörde für IBCE sein (so wie die Financial Conduct Authority die zuständige Aufsichtsbehörde für IBUK ist).  Nachstehend finden Sie die Kontaktdetails der  Central Bank of Hungary: 

Standort

Central Bank of Hungary

1054 Budapest

Szabadság tér 9.

Ungarn

 

Postadresse

Magyar Nemzeti Bank

BKKP Pf. 777

 

Kundenservice, Kundenbeschwerden 

Adresse: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.

E-Mail: ugyfelszolgalat@mnb.hu

Telefon:  +36 80 203 776

 

 7. Wo steht IBCE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group? 

IBCE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.

 

8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben? 

Der vorgeschlagene Transfer könnte weitreichende Auswirkungen haben, wenn Sie derzeit Produkte handeln, die Sie nach dem Transfer nicht mehr handeln dürfen.  Daher ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs vollständig lesen und sicherstellen, dass Sie verstehen, von welchen Änderungen Sie betroffen sind.

 

9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte? 

Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.  

Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt "Wichtige Information" des vorgeschlagenen Transferverfahrenszustimmen sowie the Proposed Transfer and the den regulatorischen Angelegenheiten im Schreiben, den Abschnitten "Wichtige Information" und "Zustimmung" des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen.  Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen. 

Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde.  Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBUK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann.  Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto keine neuen Eröffnungstransaktionen oder neuen Vermögenswerte mehr übertragen können.  Sie werden immer die Möglichkeit haben, Ihr Konto an einen anderen Broker zu übertragen.  Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben. 

In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.

 

10. Was geschieht als nächstes? 

Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten.  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.

 

ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN

 

1. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen. Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten? 

Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBCE geregelt.   Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden.  Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.

 

2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBCE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern. 

Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority.   iese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt).  In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen. 

Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (in der Reihenfolge, in der Sie mit Produkten handeln, die außerhalb der im vorigen Absatz erwähnten Produkte liegen, und Sie eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC haben), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben).  Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung). 

Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird). 

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.   Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBCE in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten. 

Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.

 

3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBCE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2).  Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“).  Diese basieren stark auf der MiFID.  Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte. 

In Zukunft wird die oben beschriebene Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlverhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.  Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren die ungarischen Wohlverhaltensregeln in hohem Maße auf der MiFID. 

 

4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation in Höhe von bis zu 500,000 USD (unterliegt einem Unterlimit von 250,000 USD für Barmittel) oder des UK Financial Services Compensation Scheme in Höhe von bis zu £50,000 vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert).  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird der Hungarian Investor Protection Fund gemäß dem Act CXX of 2001 on the Capital Market Ihre Vermögenswerte in Höhe von bis zu 100,000 EUR vor Verlusten schützen, für den Fall, dass IBCE in Zahlungsverzug gerät und ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht mehr erfüllen kann. 

Das ungarische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben.   Der Zweck des Fund ist es, Ihnen eine Entschädigung in einem der folgenden Fälle zu zahlen:

  • die Central Bank of Hungary veranlasst ein Liquidierungsverfahren für IBCE oder
  • ein Gericht verlangt die Liquidierung von IBCE. 

 IBCE ist ein Mitglied des Fund. 

Die vom Fund geleistete Entschädigung deckt Ansprüche aus Verträgen ab, die im Rahmen der Vereinbarung mit IBCE über Brokeragetätigkeiten, Wertpapierverwahrung, Depotführung und Kundenkontoverwaltung durch IBCE abgeschlossen werden.

In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt.   Der vom Fund gezahlte Betrag für verlorene Beträge beträgt höchstens 100,000 EUR. der vom Funds gezahlte Betrag beträgt:

  • 100% bis zu einem in EUR äquivalenten Höchstbetrag von einer Million Forint (2,800 EUR am 12. Dezember 2020),
  • bei über einer Million Forint: 1 Million Forint sowie 90% des Betrags über einer Million Forint bis zu höchstens 100,000 EUR.

 

5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBCE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war? 

Die allgemeinen Geschäftsregeln von IBCE legen fest, wie man eine Beschwerde bei IBCE einreichen kann.  Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten.  Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten.  IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben.   Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.

 

6. Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?  

Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist.   Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBUK haben könnten, zuständig sein.  Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Ungarn ein von der Central Bank of Hungary bereitgestelltes Streitbeilegungssystem in Form des Financial Arbitration Board (“FAB”) gibt. Beim FAB handelt es sich um ein kostenloses, unabhängiges und staatliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FAB zu richten, wenn Sie ein Retailkunde sind.  Details zum FAB erhalten Sie unter: https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board

 Der FAB kann kontaktiert werden unter: 

Postadresse

Financial Arbitration Board

1525 Budapest

Pf. 172

 

E-Mail

ugyfelszolgalat@mnb.hu

 

7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Siehe die ursprünglichen FAQs für weitere Informationen. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.

 

ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

 

1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte? 

In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBCE danach.  Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.

 

2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben? 

IBCE und IBUK bieten die gleiche Produktpalette für alle Kategorien außer Metalle und Devisen an. Die Unterschiede in den Angeboten lauten wie folgt: 

  • Metall-CFDs werden von IBCE angeboten, Spot- und OTC-Metall-Futures jedoch nicht.
  • Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten in den gleichen Märkten ist jetzt möglich, aber wenn Sie außerhalb der erlaubten Einzahlungswährungen (siehe Nr. 7) handeln und die Transaktion zu einem Long-Cash-Saldo führt, werden wir automatisch in Ihre Basiswährung umwandeln.  Wenn die Transaktion zu einem Short-Cash-Saldo führt, gibt es keine weiteren Maßnahmen seitens IBCE, da Sie in allen verfügbaren IBKR-Währungen Darlehen aufnehmen können.
  • Devisenkassageschäfte bei IBCE müssen mit einem Wertpapierdienstleistungsgeschäft und den daraus resultierenden Zahlungsströmen verbunden sein.  Um dieser Regelung zu entsprechen, können Sie keine Währungen mehr auf spekulativer Basis handeln. 

Weitere Informationen finden Sie unter:  “IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure” (Offenlegung zu Einschränkungen hinsichtlich Devisen bei Multiwährungskonten bei IBCE). Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE

 

3. Wird die Produktpalette dieselbe bleiben? 

Es wird zwei Änderungen hinsichtlich der derzeit angebotenen Dienstleistungen kommen: 

  • IBCE bietet Finanzierungen für Wertpapier- und Rohstofftransaktionen an, kann jedoch keine Auszahlungen geliehener Einlagen unterstützen.  Sie werden kostenfreie Barmittel auszahlen können, die nicht zur Aufrechterhaltung Ihrer offenen Positionen benötigt sind.  Wenn Sie zusätzliche Mittel auszahlen möchten, können Sie Positionen verkaufen und die Erträge daraus auszahlen.
  • GFIS-Investmentrecherchen werden Kunden von IBCE nicht zur Verfügung stehen, jedoch sind die Marktdaten und Nachrichtenangebote von GFIS davon nicht betroffen.

 

4. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen? 

Ihre offenen Positionen werden an IBCE übertragen und Sie werden eher mit IBCE als mit IBUK zu tun haben.  Sie werden keine rechtliche Beziehung mehr in Bezug auf diese Positionen mit IBUK haben.  Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).

 

5. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK/IBLLC als Teil eines Margendarlehens gewährt habe? 

Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen. Sie erhalten zwei neue Kontrakte für Ihr bestehendes Margindarlehen:

  • Anlagendarlehenskontrakt
  • Rahmenvertrag für Wertpapierleihgeschäfte

Diese funktionieren auf ähnliche Weise wie Ihr bestehendes Margindarlehenskonto. Der Unterschied besteht darin, dass Sie IBCE Service-Gebühren für die Aktienleihtransaktion in Ihrem Namen anstelle von Zinsen zahlen müssen.  Dadurch können sich steuerliche Konsequenzen in Abhängigkeit Ihres Wohnsitzlandes ergeben.

 

6. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder Softwareänderungen ausgesetzt sein? 

Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden.   Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.

 

7. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen und wenn ja, wann? 

IBCE wird eine eingeschränkte Anzahl an Einzahlungswährungen unterstützen.  Die folgenden Bareinzahlungswährungen werden auch "zulässige Einzahlungswährungen" genannt:

  • EUR, USD, HUF, CZK, PLN, GBP 

Sie werden eine Basiswährung aus den zulässigen Einzahlungswährungen wählen müssen und wenn Sie Long-Barsalden in anderen Währungen halten, werden Sie diese Salden in eine der zulässigen Einzahlungswährungen vor der Übertragung umwandeln müssen.

 

Im Einklang mit den ungarischen Regeln für den Schutz von Kundenvermögenswerten, müssen Kundengelder  auf dieselbe Art und Weise geschützt werden, wie sie vom Broker erhalten wurden.  Dies steht im Gegensatz zu Ihrem vorigen Broker, IBUK und/oder IBL, dessen regulatorische Kundenvermögenswertregeln es erlaubt haben, Ihre Einlagen im äquivalenten Wert in einer anderen Währung zu schützen.  

Short-Währungssalden sind nicht betroffen.  Sie können jegliche Währungen leihen, die die IBKR Group bietet.

Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Alle Barsalden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch an IBCE überwiesen. Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr aktuelles Konto bei IBUK oder IBLLC geschlossen und wird für Handelszwecke nicht mehr zugänglich sein. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

8. Werden alle Wertpapier-, Derivats- und Rohstoffpositionen zum gleichen Zeitpunkt übertragen?  

Alle Positionen werden zum gleichen Zeitpunkt übertragen, mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metallen.  Sie werden diese Positionen schließen müssen, bevor Ihr Konto an IBCE übertragen wird.

 

9. Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen? 

Ihr aktuelles Konto wird geschlossen, sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt und auf das übertragene Konto eingezahlt wurden.  Sobald Ihr altes Konto geschlossen wurde, können Sie damit keine Handelsgeschäfte durchführen können, jedoch werden Sie über eine Kontoauswahl innerhalb des Client Portals darauf zugreifen können, um historische Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

10. Werden sich die Provisionen, Zinsen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Die Provisionen und Gebühren für Handelsprodukte bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, bei dem Ihr Konto gehalten wird, gleich.

Es kommt jedoch zu Änderungen hinsichtlich der Zinsen und Gebühren für Barsalden. IBCE wird keine Zinsen auf Habenzinsen zahlen, da laut ungarischem Recht Anlagedienstleistungsunternehmen die Zahlung von Zinsen untersagt ist.  IBCE wird eine Währungshandhabungsgebühr für Barsalden in Währungen erheben, die negative Zinssätze aufweisen.

 

11. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Nein. Ihre Handelsberechtigungen werden sich nicht ändern, wenn Ihr Konto für von IBCE unterstützte Produkte übertragen wird. Wie unter Punkt (2) erläutert, werden Metalle sowie OTC-Metall-Futures nicht verfügbar sein.

 

12. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird? 

Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.

 

13. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln ("PDT") unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird? 

Nein. Sie werden den PDT-Regeln nicht mehr unterliegen.

 

14. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug für sowohl die Umsätze in meinem IBUK- als auch meinem IBCE-Konto erhalten? 

Nein.  Es werden separate Tages-, Monats- und Jahresumsatzauszüge für Ihr IBUK- und IBCE-Konto bereitgestellt und die Umsätze für den Zeitraum, in dem jedes der beiden offen war, reflektieren. Umsatzauszüge finden Sie im Client Portal unter Berichte/Steuerdokumente, wo Sie zwischen den beiden Konten hin- und herwechseln und somit auf die jeweiligen Umsätze zugreifen können.

 

15. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen? 

Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.

 

16. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben? 

Die Konfiguration Ihres Kontos wird nach der Übertragung mit dem Ihres aktuellen Kontos übereinstimmen, sofern dies behördlich erlaubt ist.  Dies umfasst Funktionen wie z. B. Marginfähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme.  Kunden, die Produkte mit einer Beschränkung halten (mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle), können solche Positionen übertragen. Sie werden jedoch ihre Positionen nicht erhöhen können.

OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle müssen in Ihrem aktuellen IBUK-Konto geschlossen werden.

 

17. Werden meine Anmeldedaten sich ändern? 

Nein.  Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.

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FAQs: Kontoübertragung an IBIE nach dem Brexit

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBIE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, die die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhalten und allgemeine Fragen beantworten. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Diese FAQs bauen auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als („ursprüngliche FAQs“) bezeichnet, da sie neue Informationen enthalten und wir Sie daher bitten, sie sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesen FAQs und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesen FAQs enthalten sind.

Thema:

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt.

  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt.

ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER

1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?

Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBUK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC (“IBLLC”) oder IBUK alleine. Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihren Pass verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss.

2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?

Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Irland gegründet, und zwar Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”). Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBIE übertragen werden. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBIE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).

3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?

Wir werden Sie vor dem vorgeschlagenen Transfer nochmals kontaktieren.

4. Wer ist IBIE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?

Am 22. Dezember 2020 wurde IBIE als Wertpapierfirma von der Central Bank of Ireland zugelassen. Ihr regulatorischer Status und Profil ähnelt dem von IBUK sehr. Dies liegt daran, dass sowohl IBIE als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sein werden. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBUK und IBLLC gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBIE gelten werden. Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass IBIE nicht von der Central Bank of Ireland autorisiert ist, werden wir uns separat mit Ihnen in Verbindung setzen.

5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBIE?

Interactive Brokers Ireland Limited ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 657406) und ist im Unternehmensregister des irischen Companies Registration Office eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Ireland. Derzeit stellen wir die Kontaktdetails zur Kontaktaufnahme mit IBIE tagsüber fertig und werden Sie über diese rechtzeitig informieren.

6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBIE und wie lauten ihre Kontaktdetails?

Wie oben dargelegt, ist unser Antrag auf Zulassung von IBIE als Wertpapierfirma durch die Central Bank of Ireland noch in Bearbeitung. Wenn der Antrag wie erwartet genehmigt wird, wird die Central Bank of Ireland die zuständige Aufsichtsbehörde für IBIE sein (so wie die Financial Conduct Authority die zuständige Aufsichtsbehörde für IBUK ist). Die Kontaktdaten der Central Bank of Ireland sind unten aufgeführt:

Standort

The Central Bank of Ireland

New Wapping Street

North Wall Quay

Dublin 1

D01 F7X3

Kontakt

Telefon: +353 (0)1 224 6000

Fax: +353 (0)1 224 5550

Postadresse

Central Bank of Ireland

P.O. Box 559

Dublin 1

Öffentliche Helpline

E-Mail: enquiries@centralbank.ie

Nicht geografische Rufnummer: 1890 777 777

Telefon: +353 (0)1 224 5800

 

7. Wo steht IBIE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group?

IBIE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.

8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?

Wir gehen nicht davon aus, dass es aufgrund des vorgeschlagenen Transfers zu weitreichenden Konsequenzen für Sie kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.

9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?

Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.

Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt "Wichtige Information" des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.

Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBUK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann. Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto keine neuen Eröffnungstransaktionen oder neuen Vermögenswerte mehr übertragen können. Sie werden immer die Möglichkeit haben, Ihr Konto an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.

In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.

10. Was geschieht als nächstes?

Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBIE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.

 

ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN

1. Welche Bedingungen werden meine Geschäftsbeziehung mit IBIE nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?

Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBIE geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.

2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBIE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern.

Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt). In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen.

Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (in der Reihenfolge, in der Sie mit Produkten handeln, die außerhalb der im vorigen Absatz erwähnten Produkte liegen, und Sie eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC haben), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben). Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung).

Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird).

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die irischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBIE gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBIE in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten.

Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.

3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBIE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2). Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“). Diese basieren stark auf der MiFID. Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte.

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die irischen Verwahrungsregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBIE gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID. Siehe das Basisinformationsdokument zu Kundenvermögenswerten im Abschnitt "Wichtige Informationen" in Bezug auf die irische Verwahrungsregelung.

4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation in Höhe von bis zu 500,000 USD (unterliegt einem Unterlimit von 250,000 USD für Barmittel) oder des UK Financial Services Compensation Scheme in Höhe von bis zu £50,000 vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert). Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird das Irish Investor Compensation Scheme, das von der The Investor Compensation Company DAC verwaltet wird, Ihr Vermögen vor Verlusten schützen, sollte IBIE ausfallen und nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen.

Das irische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben, wenn auch mit einer niedrigeren Obergrenze. Der Zweck des Irish Investor Compensation Scheme besteht darin, Ihnen (vorbehaltlich bestimmter Grenzen) eine Entschädigung zu zahlen, wenn Sie in einem der folgenden Fälle Geld oder Anlageinstrumente investiert haben:

  • Eine Firma geht in Konkurs und kann Ihnen Ihre Anlagen oder Gelder nicht mehr zurückzahlen; und
  • Eine Entscheidung der Central Bank of Ireland oder ein Gerichtsurteil wurde gemäß dem Investor Compensation Act 1998 getroffen;

Die Investor Compensation Company DAC (ICCL) verwaltet die Regelung. IBIE wird Mitglied der Regelung sein.

Das Programm deckt u. a. Anlageprodukte ab:

  • Aktien öffentlicher und privater Unternehmen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • Lebensversicherungspolicen (einschließlich Unit-Linked-Fonds)
  • Nicht-Lebensversicherungspolicen
  • Tracker-Anleihen
  • Futures und Optionen

In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Die ICCL zahlt in eine Entschädigung in Höhe von 90% des verlorenen Betrags bis zu einem Höchstbetrag von €20,000.

5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBIE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war?

Die neue Kundenvereinbarung legt fest, wie eine Beschwerde bei IBIE eingereicht werden kann. Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten. IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben. Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.

6. Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?

Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBUK haben könnten, zuständig sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Irland mit dem Financial Services and Pensions Ombudsman (“FSPO”) ein Streitbeilegungssystem gibt. Der FSPO ist ein kostenloses und unabhängiges gesetzliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FSPO zu richten, wenn Sie ein "berechtigter Beschwerdeführer" sind. Einzelheiten darüber, wer "berechtigte Beschwerdeführer" sind, finden Sie unter www.fspo.ie. Die FSPO kann kontaktiert werden unter:

Postadresse

Financial Services and Pensions Ombudsman

Lincoln House,

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Telefon

+353 (0)1 567 7000

E-Mail

Info@fspo.ie

7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Siehe die ursprünglichen FAQs für weitere Informationen. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.

 

ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?

In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBIE danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.

2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?

Wir gehen davon aus, dass IBIE die gleiche Produktpalette anbieten wird wie IBUK.

Es könnte eine Beschränkung für Devisentransaktionen geben, die einen negativen Saldo erzeugen oder einen bereits bestehenden negativen Saldo in einer der Komponentenwährungen erhöhen würden. Die gleichen Währungspaare können jedoch als Forex-CFDs gehandelt werden. Differenzkontrakte sind komplexe Instrumente, und wir bitten Sie, die CFD-Risikowarnungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie diese Instrumente nach der Übertragung Ihres Kontos handeln.

Bitte beachten Sie, dass IBIE Finanzierungen für Wertpapier- und Rohstoffgeschäfte anbietet, aber keine Abhebungen von geliehenen Geldern unterstützen kann. Es steht Ihnen frei, freie Gelder abzuheben, die nicht zur Unterstützung Ihrer offenen Positionen benötigt werden. Wenn Sie zusätzliche Mittel abheben möchten, können Sie Positionen verkaufen und den Erlös abheben.

3. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?

Ihre offenen Positionen werden auf IBIE übertragen, und Ihre Position wird IBIE und nicht IBUK gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBUK haben. Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).

4. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK/IBLLC als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?

Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen.

Wir gehen nicht davon aus, dass Sie irgendwelche Schritte unternehmen müssen, um die Änderung des Begünstigten widerzuspiegeln, obwohl wir unter Umständen einige eigene administrative Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsregister mit der Änderung der Details zu aktualisieren. Dies sollte jedoch unsere Priorität nicht beeinträchtigen oder sich anderweitig auf das Datum auswirken, ab dem das Wertpapier gültig ist.

5. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?

Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden. Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.

6. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen?

Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch auf das übertragene Konto überwiesen. 

7. Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen?

Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr Konto geschlossen und ist für Handelszwecke nicht mehr zugänglich. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Aktivitäten und Steuererklärungen anzusehen und auszudrucken.

8. Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird?

Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.

9. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird?

Gemäß der in Frage 2 erläuterten Einschränkung im Hinblick auf gehebelte Devisentransaktionen gehen wir ansonsten nicht davon aus, dass es zu Änderungen bei Ihren Handelsberechtigungen kommen wird, wenn Ihr Konto übertragen wird.

10. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird?

Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.

11. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird?

Konten bei IBUK unterliegen den US-Pattern-Day-Trading-Regeln (PDT), da die Konten über IBL (einem US-Broker) eingeführt und bei ihr gehalten werden. Die PDT-Regel besagt, dass Konten mit einem Kapital von weniger als 25,000 USD nicht mehr als 3 Day-Trades in einem Zeitraum von 5 Geschäftstagen durchführen dürfen.

Da die zu IBIE übertragenen Konten nicht bei IBLLC eingeführt werden, unterliegen sie nicht der PDT-Regel.

12. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten?

Nein. Sie werden einen Jahresauszug für Ihr bestehendes Konto erhalten, der den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Konto, der den Zeitraum ab der Übertragung bis zum Ende des Jahres umfasst.

13. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen?

Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.

14. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben?

Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme. In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen.

15. Werden meine Anmeldedaten sich ändern?

Nein. Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.

 

FAQS: IBCE Brexit Account Migration

Übersicht: 

This is an important document regarding the proposed transfer of your account from IBUK and IBLLC to IBCE that requires your attention. Please read the entirety of this document ahead of taking any action referred to in the Covering Letter sent to you via email.

 

Background: 

Please take time to read this FAQs, which summarises some of the key changes to the regulatory framework which will be brought about by the Proposed Transfer (as described below) and provides answers to some of the more general questions that you may have. The FAQs should be read in conjunction with the Covering Letter and the documents that are attached to the Covering Letter. If you require any further information, please get in touch with us using the contact details provided in the Covering Letter. This FAQs supersedes the one previously made available to you titled “FAQs: Brexit Account Migration” (“Original FAQs”) as it reflects new information, and we ask that you read it carefully. To the extent there is any inconsistency between this FAQs and the Original FAQs, please rely on the information contained in this FAQs.

 

Discussion: 

This FAQs is split into three parts. 

  • Part A sets outs key information in relation to the Proposed Transfer (as described below).
  • Part B covers key legal and regulatory topics that arise as a result of the Proposed Transfer (as described below).
  • Part C aims to answer any other questions that you may have and provides some further and more practical information in relation to what will and will not be changing following the Proposed Transfer (as described below). 

 

PART A – THE PROPOSED TRANSFER

 1. What is the situation currently and why do things have to change?

As you will be aware, at present, your relationship with Interactive Brokers is led by our entity based in the United Kingdom, specifically Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”) and the services provided to you are provided by IBUK and, depending on the products you do business in, our US affiliate Interactive Brokers LLC (“IBLLC”).  At present IBUK utilises what is known as a financial services passport to be able to perform its part of the service provision across continental Europe. Our working assumption is that following the end of the Brexit transitional period later this year, IBUK will lose its financial services passport and that from 1 January 2021 Interactive Brokers will need to make some changes in relation to which legal entity does business with you. 

 

2. What are the “changes” envisaged above?

We have established a new Interactive Brokers legal entity in Hungary, namely, Interactive Brokers Central Europe Zrt.  (“IBCE”).  We propose to transfer the business that you currently conduct with IBUK and IBLLC to IBCE.  In other words, it is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBUK and IBLLC will instead be singularly provided by IBCE (for convenience we will refer to this as the “Proposed Transfer”).

 

3. When will the Proposed Transfer occur? 

We will write to you again ahead of the Proposed Transfer. 

 

4. Who is IBCE? What sort of a firm is it?

IBCE, an investment service provider, is licensed and authorized by the Central Bank of Hungary.  IBCE’s regulatory status and profile is very similar to IBUK’s.  This is because both IBCE and IBUK are authorised pursuant to the second Markets in Financial Instruments Directive (Directive 2014/65/EU). This is an EU-wide piece of legislation the purpose of which is to, as much as possible, harmonise how investment firms are regulated across the EU. 

This does not mean there are not some differences between the legislation that applies to your relationship with IBUK and IBLLC at present and that which will apply once your account is transferred to IBCE.  We explain this in more detail in Part B of this FAQs. 

 

5. What are IBCE’s legal details? 

Interactive Brokers Central Europe Zrt. is registered as a private company limited by shares (registration number 01-10-141029) and is listed in the Register of Companies maintained by the  Metropolitan Court of Registration. Its registered address is Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075.

 

6. Who will regulate IBCE and what are their contact details? 

The Central Bank of Hungary will be the competent regulator for IBCE (in the same way that the Financial Conduct Authority is the competent regulator for IBUK).  The  Central Bank of Hungary’s contact details are set out below: 

Location

Central Bank of Hungary

1054 Budapest

Szabadság tér 9.

Hungary

 

Postal Address

Magyar Nemzeti Bank

BKKP Pf. 777

 

Client Service, client complaints 

Address: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.

E-mail: ugyfelszolgalat@mnb.hu

Phone:  +36 80 203 776

 

 7. Where does IBCE fit with respect to the broader Interactive Brokers Group? 

IBCE is a wholly-owned subsidiary that sits within the broader Interactive Brokers Group.

 

8. What does the Proposed Transfer mean for me? Will there be any material impacts? 

The Proposed Transfer may have a material impact if you currently trade products that you will be restricted from trading following the transfer.  It is very important that you read these FAQs carefully, and in full, and make sure that you understand what the changes are for you.

 

9. What do I have to do if I want to continue doing business with Interactive Brokers? 

If you would like to continue to do business with Interactive Brokers, we require your cooperation and action. 

Specifically, we need you to consent and agree to the Proposed Transfer and the Customer Agreement and other Documents available under the Important Information section of the Proposed Transfer process and to the regulatory matters outlined in the Covering Letter, the Important Information and Consent sections of the Proposed Transfer process.  You can do this by following the instructions in the Covering Letter. 

To be clear, you do not have to consent to the Proposed Transfer if you feel that you may be adversely affected by it.  However, you should be aware that if you decide to decline, IBUK may not be able to keep servicing your account at the end of the Brexit transition period.  If that happens, your account will be restricted from opening new transactions or transferring new assets.  You always have the ability to transfer your account to another broker.  If you wish to decline, please follow the instructions in the Covering Letter. 

In either case, we ask that you read the entirety of this FAQs and the Covering Letter before deciding to consent to or decline the Proposed Transfer.

 

10. What happens next? 

If you consent to the transfer, please complete all actions detailed in the Covering Letter and we will prepare your account for the Proposed Transfer.  Following the Proposed Transfer, IBCE will write to you with further information about your new relationship with them.

 

PART B – LEGAL AND REGULATORY CHANGES THAT YOU SHOULD BE AWARE OF

 

1. What terms and conditions will govern my relationship with IBCE following the Proposed Transfer? Are these different to the ones that currently apply? 

Trades that you conduct after the Proposed Transfer will be governed by the new Customer Agreement between you and IBCE.  A copy of the new Customer Agreement is available in the Important Information section of the Proposed Transfer process.  Please see the response to Question A3 above in relation to the timing for the Proposed Transfer.

 

2. What conduct of business rules (including best execution) will apply to my relationship with IBCE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK? 

There are some changes to be aware of, which we explain below. 

If you do business with IBUK on a “carried” basis (in other words, you trade index options, futures and futures options and IBUK carries your account and custodies your assets) then the Financial Conduct Authority’s conduct of business rules currently apply to you.  These rules are based heavily on the recast Markets in Financial Instruments Directive, the Markets in Financial Regulation and various delegated directives and regulations (collectively, “MiFID”).  In relation to best execution, where it applies, IBUK must take all sufficient steps to achieve the best possible result for you when we execute your order. 

If you currently do business with IBUK on an “introduced” basis (in other words, you trade products outside of those mentioned in the previous paragraph and you have a relationship with both IBUK and its US affiliate, IBLLC) a mix of conduct of business rules will currently apply to you. For instance, with respect to the introduction of your business to IBLLC, the Financial Conduct Authority’s conduct of business rules will apply (see above in relation to these).  Once introduced to IBLLC, the relevant U.S. Securities and Exchange Commission and U.S. Commodity Futures Trading Commission rules and regulations (among others) will apply to IBLLC’s role (including its obligations in relation to best execution and custody). 

Please note that it is of course possible that your business is split across these two scenarios (in other words some of your business is conducted on a “carried” basis while some of it is conducted on an “introduced” basis). 

Going forward, the distinction between “carried” and “introduced” business will no longer apply and in each case set out above, Hungarian conduct of business rules will exclusively apply to your relationship with IBCE.  Similar to the UK Financial Conduct Authority’s rules, the Hungarian conduct of business rules are based on MiFID and IBCE’s obligations in relation to best execution will largely mirror those that currently apply to IBUK. 

In our view, while the rules that apply to our relationship will change, we do not consider such changes to be material or to result in a lesser degree of protection being afforded to you.

 

3. How will my investments that I custody with IBCE be held from a legal/regulatory perspective? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK? 

The rules that currently apply depends on the sort of business that you presently have with IBUK (please see the response to Question B2 above).  Where you conduct “carried” business with IBUK, the Financial Conduct Authority’s client asset (or “CASS”) rules will apply.  These rules are based heavily on MiFID.  Where you conduct “introduced” business with IBUK and IBLLC, the US custody rules will apply to your custody assets. 

Going forward, as set out above, the distinction between “carried” and “introduced” business will no longer apply and in each case set out above, Hungarian custody rules will exclusively apply to your relationship with IBCE.  Like the UK Financial Conduct Authority’s rules, the Hungarian conduct of business rules are based on MiFID. 

 

4. How am I protected against loss? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK? 

Currently, your eligible assets are protected from loss either under the US Securities Investor Protection Corporation at an amount of up to USD 500,000 (subject to a cash sublimit of USD 250,000) or the UK Financial Services Compensation Scheme at an amount up to £50,000 (which regime applies depends on the relevant segment of your IBUK account, as explained in the response to Question B2 above).  After the Proposed Transfer, the Hungarian Investor Protection Fund according to Act CXX of 2001 on the Capital Market may protect your assets from loss, at an amount up to a maximum of EUR 100,000, should IBCE default and be unable to meet its obligations to you. 

Hungary's compensation scheme is similar to the compensation scheme you have access to in the UK,   The purpose of the Fund is to pay compensation to you in the event that:

  • the Central Bank of Hungary initiates liquidation proceedings of IBCE , or
  • a court orders the liquidation of IBCE. 

 IBCE is a member of the Fund. 

The compensation provided by the Fund covers claims arising from contracts entered into within the agreement with IBCE of brokerage activity, securities custody, securities account management and client account management activities performed by IBCE.

You can only make a claim after a firm goes out of business and its assets have been liquidated and distributed to those who are owed money. Please check the details of the schemes for any limits that apply – not all losses will be covered as there are maximum levels of compensation.   The Fund will pay you compensation for the amount you have lost up to a maximum of EUR 100,000. The amount paid by the Fund is:

  • 100% up to the limit of the EUR equivalent of one million forints (EUR 2,800 on 12th December 2020),
  • above one million forints: 1 million forints and 90% of the part above one million forints to a maximum of EUR 100,000.

 

5. How do I make a complaint to IBCE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK? What if my complaint relates to something that happened while I was a customer of IBUK? 

The General Business Rules of IBCE sets out how to lodge a complaint with IBCE.  The complaints handling procedures are materially similar to those that apply to your existing relationship with IBUK.  If the substance of your complaint relates to something that happened prior to the Proposed Transfer, then you should address your complaint to IBUK.  IBUK will remain authorised as an investment firm post-Brexit.  Its current contact information will stay the same should you need to contact IBUK.

 

6. After the Proposed Transfer, will I still have access to the Financial Ombudsman Service? 

In case of complaint, investors should follow the complaints procedure as referred to in the Customer Agreement.  As explained in the Original FAQs, once the Proposed Transfer has taken place, the UK Financial Ombudsman Service will cease to have jurisdiction over any complaints that you may have in respect of IBUK.  However, please be aware that Hungary has a dispute resolution scheme operated by the Central Bank of Hungary in the form of the Financial Arbitration Board (“FAB”). The FAB is a free and independent statutory dispute resolution scheme for financial services. You may be eligible to make a complaint to the FAB if you are a retail customer.  Details of FAB can be found on https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board

 The FAB can be contacted at: 

Postal Address

Financial Arbitration Board

1525 Budapest

Pf. 172

 

Email

ugyfelszolgalat@mnb.hu

 

7. How will my personal data be processed and protected? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK in this context? 

Please see the Original FAQs for further information. In summary there will be no material change.

 

PART C – OTHER PRACTICAL QUESTIONS AND NEXT STEPS

 

1. Who should I contact before the Proposed Transfer takes place and after the Proposed Transfer if I have any questions in the ordinary course? 

Generally speaking, you should contact IBUK with any questions that you may have prior to the Proposed Transfer, and you should contact IBCE with any questions that you may have following the Proposed Transfer taking place.  Regardless of who you contact at Interactive Brokers, we will ensure your query is promptly dealt with and we will help you to connect with the right person or department.

 

2. Will the range of products offered be the same? 

IBCE and IBUK offer the same range of products for all categories except metals and forex. The differences in the offerings are as follows: 

  • Metals CFDs are offered by IBCE but spot and OTC metals futures are not.
  • Trading securities and derivatives in all the same markets you can now but if you trade outside of the Allowed Deposit Currencies (see #7) and the transaction results in a long cash balance we will auto-convert to your base currency.  If the transaction results in a short cash balance there will be no further action by IBCE as you can borrow in all available IBKR global currencies.
  • Foreign exchange spot trades at IBCE must be connected to an investment service transaction and its resulting cash flows.  To comply with this regulation, you will no longer be able to trade currencies on a speculative basis. 

For further information please see  “IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure”.

 

 

3. Will the range of services be the same? 

There are two changes to the services you are currently offered: 

  • IBCE offers financing for securities and commodities trades but cannot support withdrawals of borrowed funds.  You will be free to withdraw any free cash not needed to support your open positions.  If you would like to withdraw additional funds, you can sell positions and withdraw the proceeds.
  • GFIS investment research will not be available to clients of IBCE; however GFIS market data and news service offerings are unaffected.

 

4. I currently trade OTC derivatives with IBUK – what will happen to my open positions? 

Your open positions will be transferred to IBCE and you will face IBCE rather than IBUK.  You will no longer have any legal relationship with IBUK in relation to those positions.  We will separately provide you with an updated Key Investor Information Document (please follow the link to the PRIIPs KID landing page in the Covering Letter).

 

5. What happens to any security I have granted to IBUK/IBLLC as part of a margin loan? 

If you have granted security or collateral to IBUK/IBLLC, this will transfer to IBCE - upon the Proposed Transfer taking place. You will be presented with two new contracts for your existing margin loan:

  • Investment Loan contract
  • Securities Lending Framework contract

These will operate similarly to your existing margin loan account with the only difference being you will pay service fees to IBCE for entering into the stock borrow transaction on your behalf instead of paying interest.  This may have tax consequences depending on your country of residence.

 

6. Will I have access to the same trading platform or be subject to any software changes following migrations? 

The migration will have no impact upon the software you use to trade or administer your account.  The technology will remain the same as it is today.

 

7. Will all account balances be transferred at the same time and what is the timing? 

IBCE will support a limited number of deposit currencies.  The following ten cash deposit currencies, the “Allowed Deposit Currencies” are:

  • EUR, USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, HUF, CZK and PLN

You will be required to nominate a base currency from the Allowed Deposit Currencies and if you hold long cash balances in other currencies, you will be required to convert those balances to one of the Allowed Deposit Currencies before migration.

 

In accordance with the client asset protection rules in Hungary, client funds must  be protected in the same form that they were received by the broker.  This contrasts with your previous broker, IBUK and/or IBL, whose regulatory client asset rules allowed them to protect your funds in equivalent value in another currency.  

Short currency balances are unaffected.  You may borrow in any currency that the IBKR group offers.

All cash balances, with the exception of accruals (e.g., interest, dividends) will be transferred at the same time. Once accruals have been settled and posted to cash, they will automatically be swept to IBCE. Once all accruals have been swept, your current account at IBUK or IBLLC will be closed and inaccessible for trading purposes. You will still be able to access this closed account via the Client Portal for purposes of viewing and printing historical statements.

 

8. Will all security, derivative and commodity positions be transferred at the same time? 

All positions will be transferred to your new account at the same time except for OTC metals futures and spot metals.  You will be requested to trade out of those positions before conversion to an IBCE account.

 

9. What will happen to my current account following migration? 

Your current account will close once all accruals have been posted to cash and transferred to the migrated account.  Once closed, it will be inaccessible for trading purposes, however, it will remain accessible via an account selector from the Client Portal for purposes of viewing and printing historical statements.

 

10. Will IBKR’s commissions, interest and fees change when my account is migrated? 

IBKR commissions and fees on trading products do not vary by the broker your account is maintained with.

There are changes to the interest and fees on cash balances. IBCE will not pay interest on credit balances as Hungarian law that governs investment service companies prohibits the payment of interest.  IBCE will charge a currency handling fee for cash balances in currencies that have negative interest rates.

 

11. Will my trading permissions change when my account is migrated? 

No. Your trading permissions will not change when your account is migrated for products that IBCE supports. As discussed in (2) above, spot metals and OTC metal futures will not be available.

 

12. Will open orders (e.g., Good-til-Canceled) be carried over when my account is migrated? 

Open orders will not be carried over to the new account and we recommend that clients review their orders immediately following the migration to ensure that the open orders are consistent with their trading intentions.

 

13. Will I be subject to the U.S. Pattern Day Trading ("PDT") Rule once my account is migrated? 

No. You will no longer be subject to the PDT rule.

 

14. Will I receive a single, combined annual activity statement reflecting the activity in both my IBUK and IBCE accounts? 

No.  Separate daily, monthly and annual activity statements will be provided for each of your IBUK and IBCE accounts covering activity during the period each was open. Activity statements will be posted to the Client Portal under the Reports/Tax Docs menu option and you will need to toggle between the two accounts to access their respective statements.

 

15. Will the current cost basis of positions be carried over when my account is migrated? 

Yes, this migration will have no impact upon the cost basis of your positions.

 

16. Will the migrated account retain the same configuration as the current account? 

The configuration of the account following migration will match that of the current account to the extent permissible by regulation.  This includes attributes such as margin capability, market data, additional users, and alerts.  Client’s holding restricted products (with the exception of OTC metals futures and spot metals), may migrate such positions but won’t be allowed to increase the position.

OTC metals futures and spot metals must be closed in your current IBUK account.

 

17. Will my login credential change? 

No.  Your username, password, and any 2-factor authentication process in place for your existing account will remain active following migration. You will, however, be assigned a new account ID for your migrated account.

FAQS: IBIE Account Transfer

Übersicht: 

This is an important document regarding the proposed transfer of your account from IBUK and IBLLC to IBIE that requires your attention. Please read the entirety of this document ahead of taking any action referred to in the Covering Letter sent to you via email.

Background: 

Please take time to read these FAQs, which summarise some of the key changes to the regulatory framework which will be brought about by the Proposed Transfer (as described below) and provide answers to some of the more general questions that you may have. The FAQs should be read in conjunction with the Covering Letter.  If you require any further information, please get in touch with us using the contact details provided in the Covering Letter.

Discussion:

The FAQs are split into three parts.

  • Part A sets out key information in relation to the Proposed Transfer (as described below).
  • Part B covers key legal and regulatory topics that arise as a result of the Proposed Transfer (as described below).
  • Part C aims to answer any other questions that you may have and provides some further and more practical information in relation to what will and will not be changing following the Proposed Transfer (as described below).

 

PART A – THE PROPOSED TRANSFER

1.    What is the situation currently?

As you will be aware, at present, your relationship with Interactive Brokers is led by our entity based in the United Kingdom, specifically Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”) and the services provided to you are provided by IBUK and, depending on the products you do business in, our US affiliate Interactive Brokers LLC (“IBLLC”).  

2.    What is Interactive Brokers requesting?

We are inviting all clients domiciled in the European Economic Area (“EEA”) to transfer their accounts to one of our brokers based in Europe.

We propose to transfer the relationship that you currently have with IBUK and IBLLC to Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”), an Interactive Brokers investment firm located in Ireland.  It is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBUK and IBLLC will instead be singularly provided by IBIE (for convenience we will refer to this as the “Proposed Transfer”).

3.    Who is IBIE? What sort of a firm is it?

IBIE is an investment firm regulated by the Central Bank of Ireland and authorised pursuant to the second Markets in Financial Instruments Directive (Directive 2014/65/EU).  IBIE is an affiliate of IBUK and IBLLC.

4.    What are IBIE’s legal details?

Interactive Brokers Ireland Limited is registered as a private company limited by shares (registration number 657406) and is listed in the Register of Companies maintained by the Irish Companies Registration Office. Its registered address is 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Ireland.  IBIE can be contracted by telephone at 00800-42-276537 or electronically through the IBIE website at www.interactivebrokers.ie.

5.    Who regulates IBIE and what are their contact details?

As set out above the Central Bank of Ireland is the competent regulator for IBIE (in the same way that the Financial Conduct Authority is the competent regulator for IBUK). IBIE is included in the Central Bank of Ireland’s register of authorised firms under number 423427. The Central Bank of Ireland’s contact details are set out below:

Location
The Central Bank of Ireland
New Wapping Street
North Wall Quay
Dublin 1
D01 F7X3

Contact Numbers
Phone: +353 (0)1 224 6000
Fax: +353 (0)1 224 5550

Postal Address
Central Bank of Ireland
P.O. Box 559
Dublin 1

Public Helpline
E-mail: enquiries@centralbank.ie
Lo-Call: 1890 777 777
Phone: +353 (0)1 224 5800

6.    Where does IBIE fit with respect to the broader Interactive Brokers group?


IBIE is a wholly-owned subsidiary that sits within the broader Interactive Brokers Group.

7.    What does the Proposed Transfer mean for me? Will there be any material impacts?

We do not anticipate any material impacts for you as a result of the Proposed Transfer.  Nonetheless, it is very important that you read these FAQs carefully and in full and make sure that you understand what the changes are for you.

8.    What do I have to do if I want to continue doing business with Interactive Brokers?

If you would like to continue to do business with Interactive Brokers, we require your cooperation and action.

Specifically, we need you to consent and agree to the Customer Agreement and other Documents available under the Important Information section of the Proposed Transfer process and to the regulatory matters outlined in the Covering Letter, the Important Information and Consent sections of the Proposed Transfer process.  You can do this by following the instructions in the Covering Letter.

To be clear, you do not have to consent to the Proposed Transfer if you feel that you may be adversely affected by it.  You have the option of transferring your positions to another broker or closing your positions and transferring any cash balance to another account.

If you do not take action by December 7, 2022, your account will be restricted from opening new transactions or transferring in new assets.  You always have the ability to transfer your account to another broker. If you wish to decline, please follow the instructions in the Covering Letter.

In either case, we ask that you read the entirety of this FAQs and the Covering Letter before deciding to consent to or decline the Proposed Transfer.

9.    What happens next?

If you consent to the transfer, please complete all actions detailed in the Covering Letter and we will prepare your account to be transferred to IBIE. Once your account is transferred, IBIE will write to you with further information about your new relationship with them.

PART B – LEGAL AND REGULATORY CHANGES THAT YOU SHOULD BE AWARE OF

1.    What terms and conditions will govern my relationship with IBIE following the Proposed Transfer? Are these different to the ones that currently apply?

Trades that you conduct after the Proposed Transfer will be governed by the new Customer Agreement between you and IBIE.  A copy of the IBIE Customer Agreement is available in the Important Information section of the Proposed Transfer process.  

2.    What conduct of business rules (including best execution) will apply to my relationship with IBIE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK?

There are some changes to be aware of, which we explain below.

If you do business with IBUK on a “carried” basis (in other words, you trade index options, futures and futures options and IBUK carries your account and custodies your assets) then the Financial Conduct Authority’s conduct of business rules currently apply to you.  These rules are based heavily on the recast Markets in Financial Instruments Directive, the Markets in Financial Regulation and various delegated directives and regulations (collectively, “MiFID”).  In relation to best execution, where it applies, IBUK must take all sufficient steps to achieve the best possible result for you when we execute your order.

If you currently do business with IBUK on an “introduced” basis (in other words, you trade products outside of those mentioned in the previous paragraph and you have a relationship with both IBUK and its US affiliate, IBLLC) a mix of conduct of business rules will currently apply to you. For instance, with respect to the introduction of your business to IBLLC, the Financial Conduct Authority’s conduct of business rules will apply (see above in relation to these).  Once introduced to IBLLC, the relevant U.S. Securities and Exchange Commission and U.S. Commodity Futures Trading Commission rules and regulations (among others) will apply to IBLLC’s role (including its obligations in relation to best execution and custody).

Please note that it is of course possible that your business is split across these two scenarios (in other words some of your business is conducted on a “carried” basis while some of it is conducted on an “introduced” basis).

Going forward, the distinction between “carried” and “introduced” business will no longer apply and in each case set out above, Irish conduct of business rules will exclusively apply to your relationship with IBIE.  Similar to the UK Financial Conduct Authority’s rules, the Irish conduct of business rules are based on MiFID and IBIE’s obligations in relation to best execution will largely mirror those that currently apply to IBUK.

In our view, while the rules that apply to our relationship will change, we do not consider such changes to be material or to result in a lesser degree of protection being afforded to you.

3.    How will my investments that I custody with IBIE be held from a legal/regulatory perspective? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK?

The rules that currently apply depends on the sort of business that you presently have with IBUK (please see the response to Question B2 above).  Where you conduct “carried” business with IBUK, the Financial Conduct Authority’s client asset (or “CASS”) rules will apply.  These rules are based heavily on MiFID.  Where you conduct “introduced” business with IBUK and IBLLC, the US custody rules will apply to your custody assets.

Going forward, as set out above, the distinction between “carried” and “introduced” business will no longer apply and in each case set out above, Irish custody rules will exclusively apply to your relationship with IBIE.  Like the UK Financial Conduct Authority’s rules, the Irish conduct of business rules are based on MiFID.  Please consult the Client Assets Key Information Document provided in the Important Information section in relation to the Irish custody regime.

4.    How am I protected against loss? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK?

Currently, your eligible assets are protected from loss either under the US Securities Investor Protection Corporation at an amount of up to USD 500,000 (subject to a cash sublimit of USD 250,000) or the UK Financial Services Compensation Scheme at an amount up to GBP 50,000 (which regime applies depends on the relevant segment of your IBUK account, as explained in the response to Question B2 above).  After the Proposed Transfer, the Irish Investor Compensation Scheme, which is administered by The Investor Compensation Company DAC, may protect your assets from loss should IBIE default and be unable to meet its obligations to you.

Ireland’s compensation scheme is similar to the compensation scheme you have access to in the UK, albeit with a lower limit.  The purpose of the Irish Investor Compensation Scheme is to pay compensation to you (subject to certain limits) if you have invested money or investment instruments in either of the following cases:

  • A firm goes out of business and cannot return your investments or money; and
  • A Central Bank of Ireland determination or a court ruling has been made under the Investor Compensation Act 1998.


The Investor Compensation Company DAC (ICCL) administers the scheme. IBIE will be a member of the scheme.

The scheme covers investment products including:

  • Public and private company shares
  • Units in collective investment schemes
  • Life insurance policies (including unit-linked funds)
  • Non-life insurance policies
  • Tracker bonds
  • Futures and options


Usually, you can only make a claim after a firm goes out of business and its assets have been liquidated and distributed to those who are owed money. Please check the details of the schemes for any limits that apply – not all losses will be covered as there are maximum levels of compensation.  The ICCL will pay you compensation for 90% of the amount you have lost, up to a maximum of €20,000.

5.    How do I make a complaint to IBIE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK? What if my complaint relates to something that happened while I was a customer of IBUK?

The new Customer Agreement sets out how to lodge a complaint with IBIE.  The complaints handling procedures are materially similar to those that apply to your existing relationship with IBUK.  If the substance of your complaint relates to something that happened prior to the Proposed Transfer, then you should address your complaint to IBUK. Its current contact information will stay the same and can be found at interactivebrokers.co.uk should you need to contact IBUK.

6.    After the Proposed Transfer, will I still have access to the Financial Ombudsman Service?


In case of complaint, investors should follow the complaints procedure as referred to in the Customer Agreement.  Once your account is transferred to IBIE, the UK Financial Ombudsman Service will cease to have jurisdiction over any complaints that you may have in respect of IBUK.  However, please be aware that Ireland has a dispute resolution scheme in the form of the Financial Services and Pensions Ombudsman (“FSPO”).  The FSPO is a free and independent statutory dispute resolution scheme for financial services.  You may be eligible to make a complaint to the FSPO if you are an “eligible complainant”.  Details of who are “eligible complainants” can be found on www.fspo.ie.  The FSPO can be contacted at:

Postal Address
Financial Services and Pensions Ombudsman
Lincoln House,
Lincoln Place
Dublin 2
D02 VH29

Telephone
+353 (0)1 567 7000

Email
Info@fspo.ie

7.    How will my personal data be processed and protected? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBUK in this context?

Your data will be processed and protected in accordance with the Interactive Brokers Group Privacy Policy which can be found at: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. There will be no material change.

PART C – OTHER PRACTICAL QUESTIONS AND NEXT STEPS

1.    Who should I contact before the Proposed Transfer takes place and after the Proposed Transfer if I have any questions in the ordinary course?

Generally speaking, you should contact IBUK with any questions that you may have prior to the Proposed Transfer, and you should contact IBIE with any questions that you may have following the Proposed Transfer taking place.  Regardless of who you contact at Interactive Brokers, we will ensure your query is promptly dealt with and we will help you to connect with the right person or department.

2.    Will the range of products offered be the same?

Our current expectation is that the same range of products will be offered by IBIE as are offered by IBUK.  

There might be a restriction on Foreign Exchange transactions that would create a negative balance or would increase a preexisting negative balance in either component currency.  However, the same currency pairs can be traded as Forex CFD.  Contracts For Difference are complex instruments, and we invite you to carefully review the CFD risk warnings before trading these instruments following the transfer of your account.

Please note that IBIE offers financing for securities and commodities trades but cannot support withdrawals of borrowed funds.  You will be free to withdraw any free cash not needed to support your open positions.  If you would like to withdraw additional funds, you can sell positions and withdraw the proceeds.

In limited instances where clients hold restricted products, clients may transfer and maintain or close such positions but won’t be allowed to increase the position.

3.    I currently trade OTC derivatives with IBUK – what will happen to my open positions?

Your open positions will be transferred to IBIE and you will face IBIE rather than IBUK.  You will no longer have any legal relationship with IBUK in relation to those positions.  We will separately provide you with an updated Key Investor Information Document (please follow the link to the PRIIPs KID landing page in the Covering Letter).

4.    What happens to any security I have granted to IBUK/IBLLC as part of a margin loan?

If you have granted security or collateral to IBUK/IBLLC this will transfer to IBIE upon the Proposed Transfer taking place.

We do not anticipate you needing to take any steps to reflect the change in beneficiary, although we may need to take some administrative steps of our own to update security registers with the change in details.  This should, however, not affect our priority or otherwise affect the date from which the security is valid.

5.    Will I have access to the same trading platform or be subject to any software changes following the transfer of my account?

The transfer of your account will have no impact upon the software you use to trade or administer your account.  The technology will remain the same as it is today.

6.    Will all account balances be transferred at the same time?

All balances, with the exception of accruals (e.g., interest, dividends) will be transferred at the same time.  Once accruals have been posted to cash, they will automatically be swept to the transferred account.  

7.    What will happen to my current account following the transfer of my account?

Once all accruals have been swept, your current account will be closed and inaccessible for trading purposes.  You will still be able to access this closed account via the Client Portal for purposes of viewing and printing archived activity and tax statements.

8.    Will IBKR’s commissions and fees change when my account is transferred?

No.  IBKR commissions and fees do not vary by the broker your account is maintained with.

9.    Will my trading permissions change when my account is transferred?

No.  Your trading permissions will not change when your account is transferred.

10.     Will open orders (e.g., Good-til-Canceled) be carried over when my account is transferred?

Open orders will not be carried over to the new account, and we recommend that clients review their orders immediately following the transfer of their account to ensure that the open orders are consistent with their trading intentions.

11.     Will I be subject to the U.S. Pattern Day Trading Rule if my account is transferred?

Accounts maintained with IBUK are subject to the U.S. Pattern Day Trading (PDT) rule as the accounts are introduced to and carried by IBLLC, a U.S. broker.  The PDT rules restricts accounts with equity below USD 25,000 to no more than 3 Day Trades within any 5-business day period.

As accounts transferred to IBIE will not be introduced to IBLLC, they will not be subject to the PDT rule.

12.     Will I receive a single, combined annual activity statement at year end?

No.  You will receive an annual statement of your existing account which will cover the period starting 1 January 2022 through the date your account was transferred and a second annual statement for your new account which will cover the period starting from the transfer date through the end of the year.

13.     Will the current cost basis of positions be carried over when my account is transferred?


Yes, the transfer of your account will have no impact upon the cost basis of your positions.

14.     Will the transferred account retain the same configuration as the current account?


The configuration of the account following transfer will match that of the current account to the extent permissible by regulation.  This includes attributes such as margin capability, market data, additional users, and alerts.  

15.     Will my login credentials change?

No.  Your username, password, and any 2-factor authentication process in place for your existing account will remain active following transfer.  You will, however, be assigned a new account ID for your transferred account.

 

FAQs: IBLUX-Kontoübertragung - Brexit

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBLUX, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diesen Artikel durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Sie sollten diesen Artikel zusammen mit dem Schreiben durchlesen, das Sie per E-Mail erhalten haben und in dem Links zu diesem Artikel enthalten sind. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Dieser Artikel baut auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als „ursprüngliche FAQs“ bezeichnet), da dieser Artikel neue Informationen enthält und wir Sie daher bitten, ihn sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesem Artikel und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesem Artikel enthalten sind.

Thema:

Diese Information ist in drei Abschnitte unterteilt.

  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem Vorschlag, Ihre Geschäftstätigkeiten zu übertragen.
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus den in Abschnitt A besprochenen Themen ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt.

 ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER

1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?

Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von unserer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBKR UK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC (“IBLLC”) oder IBUK alleine. Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihre Fähigkeit hierfür verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss. 

2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?

Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Luxemburg gegründet, und zwar Interactive Brokers Luxembourg SARL (“IBLUX”). Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBLUX übertragen werden. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBLUX angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben). 

3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?

Der vorgeschlagene Transfer wird wahrscheinlich nach dem 30. Oktober 2020 stattfinden, je nachdem, inwieweit Ihr Konto bereit sein wird (d. h. Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen, die im Schreiben erläutert sind). 

4. Wer ist IBLUX? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?

IBLUX hat im November 2019 die Autorisierung der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) erhalten, als Anlageunternehmen Geschäfte zu betreiben. Der regulatorische Status und das Profil von IBLUX ähneln IBUK sehr. Der Grund hierfür ist, dass sowohl IBLUX als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente autorisiert sind. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen. 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos gelten werden. Unter Abschnitt B in diesem Artikel erhalten Sie weitere Details. 

5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBLUX?

Interactive Brokers Luxembourg SARL ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien (société à responsabilité limitée)  (Registrierungsnummer: B229091) im luxemburgischen Unternehmensregister registriert. Der registrierte Hauptsitz lautet: 4, rue Robert Stümper, L - 2557 Luxembourg. Derzeit stellen wir die Kontaktdetails zur Kontaktaufnahme tagsüber fertig und werden Sie über diese rechtzeitig informieren.   

6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBLUX und wie lauten ihre Kontaktdetails?

Die Finanzaufsicht für Luxemburg (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) ist die Regulierungsbehörde für IBLUX (so wie die Financial Conduct Authority die Regulierungsbehörde für IBUK ist). Nachstehend sind die Kontaktdetails der Regulierungsbehörde für IBLUX (CSSF) angeführt:

Standort

Commission de Surveillance du Secteur Financier

283, route d’ArlonL-1150

Luxemburg 

Postanschrift und Kontaktnummern

Commission de Surveillance du Secteur Financier

L-2991 Luxembourg

Telefon: (+352) 26 25 11 Fax: (+352) 26 25 12601 

Öffentliche Helpline

E-Mail: direction@cssf.lu

Telefon: (+352) 26 25 12 28 0 

 

7. Wo steht IBLUX im Hinblick auf die Hierarche der Interactive Brokers Group?

IBLUX ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.

8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?

Wir gehen nicht davon aus, dass es zu weitreichenden Konsequenzen kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diesen Artikel lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.

9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?

Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.

Sie müssen der Kundenvereinbarung, den anderen Dokumenten sowie den im Schreiben erläuterten regulatorischen Angelegenheiten zustimmen, die sich im Anhang des Schreibens befinden. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.

Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBKR UK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann. Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto liquidiert und wir werden Sie bitten, Ihre Vermögenswerte an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.

In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.

10. Was geschieht als nächstes?

Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBLUX Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.

 

ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN

1. Welche Bedingungen werden Ihre Geschäftsbeziehung nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?

Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBLUX geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages wird Ihnen online vorgelegt, wenn Sie die Möglichkeit zur Zustimmung erhalten. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.

2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBLUX gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern.

Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt). In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen.

Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (Sie handeln andere Produkte als jene, die im vorigen Absatz erwähnt wurden, und Sie haben eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben). Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung).

Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird).

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die luxemburgischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBLUX in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten.

Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.

3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBLUX verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2). Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“). Diese basieren stark auf der MiFID. Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte.

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die luxemburgischen Verwahrungsregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID.

4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation oder des UK Financial Services Compensation Scheme vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert). Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird das luxemburgische Anlegerentschädigungssystem (Système d’indemnisation des investisseurs, SIIL) Ihr Vermögen vor Verlusten schützen, sollte IBLUX ausfallen und nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen.

Das luxemburgische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben, wenn auch mit einer niedrigeren Obergrenze. Der Zweck des luxemburgischen Anlegerentschädigungssystems besteht darin, Ihnen (vorbehaltlich bestimmter Grenzen) eine Entschädigung zu zahlen, wenn Sie in einem der folgenden Fälle Geld oder Anlageinstrumente investiert haben:

  • Eine zugelassene Firma, von der die CSSF entschieden hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Anleger zurückzuzahlen/ihre Verpflichtungen zu erfüllen, oder
  • Ein Gerichtsurteil hindert die Firma daran, Ihnen Ihre Investition zurückzugeben.

Das System wird von der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) und vom Rat für Einleger- und Anlegerschutz (Conseil de protection des déposants et des investisseurs, CPDI) verwaltet. Wenn ein Mitgliedsunternehmen des Systems seine Geschäftstätigkeit einstellt und Ihr Geld oder Anlageinstrumente nicht zurückgeben kann, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung durch das Programm.

IBLUX ist Mitglied des Programms.

Das Programm deckt u. a. Anlageprodukte ab:

  • Aktien öffentlicher und privater Unternehmen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • Tracker-Anleihen
  • Futures und Optionen

In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Das Luxemburger Anlegerentschädigungssystem (Système d’indemnisation des investisseurs, SIIL) zahlt Ihnen eine Entschädigung für den Betrag, den Sie verloren haben, bis zu einem Höchstbetrag von €20,000.

5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBLUX einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war?

Die neue Kundenvereinbarung legt fest, wie eine Beschwerde bei IBLUX eingereicht werden kann. Die Verfahren ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten. IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben. Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.

6. Werde ich weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?

Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden zuständig sein.

7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?

Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.

 

ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

 

1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?

In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBLUX danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.

2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?

Wir gehen derzeit von aus, dass die Mehrheit der Produkte, die über IBUK gehandelt werden können, von IBLUX angeboten werden. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. Wenn Sie dem vorgeschlagenen Transfer zustimmen, unterstützt Ihr IBLUX-Konto keine Transaktionen in den folgenden Produkten: (i) OTC-Edelmetalle und (ii) OTC-Metall-Futures. Darüber hinaus wird IBLUX nicht die Möglichkeit bieten, Devisentransaktionen mit Hebelwirkung durchzuführen oder sich an dem Aktienrenditeoptimierungsprogramm zu beteiligen, das Ihnen derzeit zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass IBLUX finanzierte Wertpapier- und Rohstoffgeschäfte bietet, jedoch keine Auszahlungen geliehener Einlagen unterstützt. Sie werden jegliche kostenlosen Barmittel, die Sie nicht zur Eröffnung von Positionen benötigen werden, auszahlen können. Wenn Sie zusätzliche Einlagen auszahlen möchten, können Sie Ihre Positionen verkaufen und die daraus folgenden Erträge auszahlen.

In dem Maße, wie Sie davon betroffen sind, werden wir uns gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.

3. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?

Ihre offenen Positionen werden auf IBLUX übertragen, und Ihre Position wird IBLUX und nicht IBUK gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBUK haben. Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes   Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).

4. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?

Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese beim vorgeschlagenen Transfer auf IBLUX übertragen. Wir gehen nicht davon aus, dass Sie irgendwelche Schritte unternehmen müssen, um die Änderung des Begünstigten widerzuspiegeln, obwohl wir unter Umständen einige eigene administrative Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsregister mit der Änderung der Details zu aktualisieren. Dies sollte jedoch unsere Priorität nicht beeinträchtigen oder sich anderweitig auf das Datum auswirken, ab dem das Wertpapier gültig ist.

5. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?

Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden. Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.

6. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen? Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen?

Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch auf das übertragene Konto überwiesen

7. Was wird mit meinem aktuellen Konto nach der Übertragung geschehen?

Sobald alle aufgelaufenen Beträge übertragen wurden, wird Ihr aktuelles Konto geschlossen. Sie werden darauf nicht mehr zu Handelszwecken zugreifen können. Sie werden jedoch weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen können, um archivierte Kontoauszüge und Steuerberichte einzusehen und auszudrucken.

8. Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird?

Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.

9. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird?

Nach der Übertragung werden Sie von der Teilnahme an fremdfinanzierten Forex-Transaktionen ausgeschlossen.

10. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird?

Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.

11. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird?

Konten bei IBUK unterliegen den US-Pattern-Day-Trading-Regeln (PDT), da die Konten über IBL (einem US-Broker) eingeführt und bei ihr gehalten werden. Die PDT-Regel besagt, dass Konten mit einem Kapital von weniger als 25,000 USD nicht mehr als 3 Day-Trades in einem Zeitraum von 5 Geschäftstagen durchführen dürfen.
 
Da die zu IBLUX übertragenen Konten nicht bei IBLLC eingeführt werden, unterliegen sie nicht der PDT-Regel.

12. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten?

Nein. Nein. Sie werden einen Jahresauszug für Ihr bestehendes Konto erhalten, der den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Konto, der den Zeitraum ab der Übertragung bis zum 31. Dezember 2020 umfasst.

13. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen?

Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.

14. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben?

Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme.  In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen. 

15. Werden meine Anmeldedaten sich ändern? 
Nein. Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.
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